Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 78 (1934)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur Kritik der Offenbarungsreligion in der islamischen und jüdischen Philosophie
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 458 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2829132-2829999-2830004-2839001--52932-2839101- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
458 Julius Guttmann Das; Referat Bahjas gibt nur die nackten Thesen wieder, ohne auf ihre Begründung einzugehen und macht;es dadurch schwer, auch nur den Sinn der einzelnen Positionen scharf zu fassen.! Das; gilt besonders von der zweiten Anschauung, bei der es völlig undurchsichtig ist, weshalb sie die;verpflichtende Kraft des auf göttliche Anregung, gegebenen Gesetzes bestreitet und den Glauben an Lohn und Strafe für seine Befolgung verwirft. Vollends ist es unklar,; in welchem Umfange sie die Wahrheit der göttlichen Lehre: und die Geltung: des'göttlichen;!Gesetzes negiert J Einige Klarheit hierüber ist aus einem Bericht Sahrastanis zu gewinnen, der in etwas allgemeinerer Fassung als der Bahjas nicht die ve'rschiedenen Auffassungen des Gesetzes, sondern; die verschiedenen religiösen und metaphysischen Gründpositionen überhaupt einander gegenüberstellt. Die niedrigste Stufe nehmen die Materialisten-ein,!für welche die Sinnenwelt die einzige Wirklichkeit ist.; Dann folgen die metaphysischen Philosophen, die eine! intelligible י Wirklichkeit jenseits: der Sinnenwelt bejahen, aber kein Gesetz anerkennen. Für sie liegt:die; Vollkommenheit des Mensehen in der Erkenntnis der; intelligiblen Welt, und seine Glück- Seligkeit hängt davon ab, daß seine Vernunft sich zu dieser Stufe der Erkenntnis erhebt. Die Gesetze aber sind für das gewöhnliche Volk gegeben, ihre־ Urheber sind Männer von wissenschaftlicher Einsicht, die!— zum Teil angeregt von dem aktiven Intellekt oder, wie er! hier;genannt wird,« dem /, Geber der Formen“ Satzungen und Gebote aufgestellt haben, die der Wohlfahrt des Landes dienen. Was in dem Gesetz von Engeln, idem göttlichen Thron und dergleichen gesagt wird, sind nur sinnliche Einkleidungen gedanklicher Inhalte,; und die; Verheißungen; sinnlichen Wohlergehens nach dem Tode wie die Drohungen mit jenseitigen Strafen sinnlicher Art sind bloß auf die Denkweise des Volkes berechnet1. Diese Anschauung istimit der zweiten Bahjas, wenn nicht identisch, :; t Sahrastani; S. 201 f.*. Übersetzung :von Haarbrücker II S. 1/2;: Auf den Bericht Sahrastanis hat Goldziher in seiner Anmerkung zu der weiterhin , zu .besprechenden ,.Stelle aus pseudpbahja hingewiesen! (Kitab! Macani al, nafs,, Anmerkungen S. 24*). : Die überaus instruktive J^öte!, jGpldzihers behandelt, hauptsächlich die theologische Lehre,ר daß, der Zweck der göttliehen (piebote, in. der Wphlfahrt des Menschen, liege, gibt aber! auch, einiges auf die-; religionskritisphe These; bezügliche. Material. . ■־. ........