Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1934-01-01 · Heft 4 · p. Seite 457

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
78 (1934)
Issue
Heft 4
Article
Zur Kritik der Offenbarungsreligion in der islamischen und jüdischen Philosophie
Date
1934-01-01
Page
Seite 457 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2829132-2829999-2830004-2839001--52931-2839100
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Zur Kritik der Offenbarungsreligion in der islam. und jüd. Philosophie 457 Die drei genannten Ansichten stimmen darin überein, daß der Sinn der Offenbarungsreligion ein rein diesseitiger ist. Sie betrachten sie als eine Veranstaltung, um das gesellschaftliche Leben der Menschen׳ zweckmäßig zu regeln und zu normieren. Die radikalste Form dieser These leugnet zugleich auch den göttlichen Ursprung der Lehre und sieht in ihr eine menschliche, für die rohe und ungebildete Masse bestimmte;Veranstaltung. Ihre Vertreter sind nach Bah ja rein diesseitig gerichtete ־ Menschen, die sich durch diese Lehre der Anerkennung des Gesetzes entziehen und ungehemmt ihren Leidenschaften1 folgen wollen. Die beiden anderen Fassungen des Gedankens׳ erkennen die göttliche Sendung der gesetzgebenden Propheten an. Ihr Unterschied!liegt in ihrer verschiedenen Stellung zum Inhalt des offenbarten Gesetzes. Nach der einen Meinung kommt ihm in seiner Sphäre volle Wahrheit zu. Es führt nicht zur jenseitigen Seligkeit hin, ■aber es verheißt auch nur diesseitigen Lohn, und mit seiner Wahrheit ist offenbar auch die verpflichtende Kraft seiner Gebote anerkannt1. Die andere Anschauung'; bestreitet; trotz der •־ Anerkennung der göttlichen Söndung der Propheten die Wahrheit der prophetischen Lehre. Im Einzelnen־ bezieht sich das nach den Angaben Bahjas auf * ihre Leugnung von Lohn und^ Strafe* offenbar soweit diese in dem; Gesetz behauptet werden. Ob es sich dabei um diesseitige' öder jenseitige Vergeltung handelt; ist seinen Aus- Setzungen nicht zu entnehmen.! Wie sich aus seiner Kritik dieser Lehre ergibt, scheint sie aber auch die Geltung des 1Gesetzes י nicht oder nicht voll anzuerkennen*;־ dehn er1 hält ihr entgegen, daß es Pflicht sei, sich dem; Gesetz eines gottgesändten Gesetz- -gebe'rs zu unterwerfen]1 - Auch der Inspiratiönsbegriff dieser Theorie; meint: nür,^ daß; Gottidie Propheten zu; ihrer Gesetzgebung veranlaßt, nicht; daß er;ihnen •deh Inhalt " ihrer Lehre offenbart. So wenigstens versteht ihn Bahja, wenn er eiriwendet, es sei für Gott nicht schwerer, sich den Propheten zu offenbaren, als ihnen die Kraft zur Verrichtung‘ 1von' Wundern zu verleihen. 15Daß da^ Gesetz keine jenseitige Vergeltung leüft, trifft für den Islam hieht zu. Gemeint ist offenbar 5die Bibel, und es ist 'anzunehinen, daß Bahja dieses aus der• Polemik gegen1'das Judentum geläufige *Argument nachträglich' in die Theorie eingeärbeitet hat,;deren ursprünglicher Sinn dann freilich von ihm einigermaßen'modifiziert worden sein muß.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.