Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 78 (1934)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Der erste in Deutschland promovierte Jude
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 355 (sequence 6)
- Language
- German
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Der erste in Deutschland promovierte Jude 355 Noch keiner von ihnen hatte aber bisher die Doktorwürde angestrebt1. Dazu war in Preußen bis zum Jahre 1784 für jeden — nicht etwa bloß für die jüdischen — Doktorkandidaten eine besondere Bewilligung des Königs notwendig, die durch das Oberkuratorium in Berlin eingeholt werden mußte2. Es versteht sich von selbst, daß die erstmalige Erteilung eines derartigen ,,Konzessionsreskripts" an einen Juden ein außergewöhnliches 1 Salomon Liebmann ans Berlin, am 3. Oktober 1695 in der medizinischen Fakultät zu Frankfurt a. 0. immatrikuliert, batte sich zwar mit diesem Gedanken getragen, doch ist es zu einer Verwirklichung, wenigstens an seinem Studienorte, nicht gekommen. Das Aufenthalts- und Schutzprivileg, das ihm der Churfürst erteilte, bestätigt L e w i n s Vermutung, a. a. O., daß es sich um einen Sohn des Hofjuweliers Jost Liebmann handelt; über ihn G. Kisch, Die Anfänge der jüdischen Gemeinde zu Halle, Jahrbuch ,,Sachsen und Anhalt“ 4 (1928), S. 143 Anm. 25. Ich lasse die auch sonst interessante Urkunde nach dem Konzept im Geh. Staatsarchiv Berlin, Rep. 51 Nr. 91, Vol. II, Bl. 21, hier im Wortlaut folgen, damit sie nicht in jenem Aktenbande versteckt bleibt, wo sie; niemand vermuten könnte. Friderich der Illte, Churfürst. Unsern etc. Ihr ersehet aus dem Beischluß, weichergestalt unser Hofjubelierer, der Jud Jost Liebmann, seinen Sohn Salomon Liebmann nicht allein die lateinische Sprache erlernen, sondern auch denselben in Polen und andern Ländern die fundamenta in studio medico legen lassen, und wie er denselben ohnlängst auf unsere dortige Universität, umb sich ad gradum doctoralem zu habilitieren geschicket, auch was er deshalb bei uns gehorsambst gesuchet. Gleichwie euch nun annoch unentfallen sein wird, was wir hiebevor wegen einiger Juden, welche aldorten dem studio medico obgelegen, für Vorsehung getan; also ist umb so viel mehr unser gnädigster Wille, daß, weilen der Supplikant in unsern Diensten stehet, dessen vorerwehnter Sohn die Privilegia academica mit genießen, und nicht verstattet werden solle, daß ihm von jemand Tort, Schimpf oder Hinderung widerfahren möge, wornach Ihr Euch denn gehorsambst. zu achten, solches Euers Orts zu verhtieten und (ihn gleich anderen Studiosis medicinae zu traktiren), auch die Privilegia academica (ungehindert) habt■ genießen zu lassen. Seind etc. Cölln, den 17. Oktober 1695. von Rhetz.. An die Universität zu Frankfurt an der Oder. In der Vorlage sind die. eingeklammerten Worte durchstrichen. Sie hatten in einem früheren, kürzeren Privileg für Salomon Liebmann vom 9. September 1695 (Konzept in denselben Akten Bl. 20) mit dem Zusatz, gestanden: ,,wie es mit andern Juden vordem geschehen“. 2 Näheres darüber bei G. Kisch, Universitätsgeschichte und jüd. Familienforschung III. 231