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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1934-01-01 · Heft 2 · p. Seite 304

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
78 (1934)
Issue
Heft 2
Article
Der Kampf um die preußische Judenemanzipation im Jahre 1833
Date
1934-01-01
Page
Seite 304 (sequence 17)
Language
German
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304 Fritz Friedlaender Beweggrund für die judenfeindliche Einstellung der Provinzialstände. Wenn Streckfuß in jener Einstellung die Volksmeinung ausgedrückt findet, so kann es sich nur um eine Truggestalt der öffentlichen Meinung: nämlich um Neid und Engherzigkeit handeln. Denn die wahre öffentliche Meinung ist das Gewissen der Nation, das allgemeine Bewußtsein des Rechts. Streckfuß' Begriff der öffentlichen Meinung operiert mit einem allgemeinen Vorurteil gegen den abstrakten Begriff des Juden, während die echte öffentliehe Meinung eine billige Beurteilung und Würdigung des einzelnen Juden nach seinem Werte erstrebt. Wenn Streckfuß die der Gleichstellung günstige Gesinnung in Frankreich und in England leugnet, so beweist er wiederum seine ungenügende Sachkenntnis. Seine Idee der Klasseneinteilung, die auf der Schätzung nach Geld und Geldeswert beruht, ist unmoralisch und verdirbt die Sittlichkeit. Denn das Prinzip der Klassifikation ist auch, allgemein gesehen, reaktionär. Wenn Streckfuß einzelne Reformvorschläge macht, so übersieht er, daß die Absonderung der. Juden durch die Haltung der Christen verschuldet wurde; er übersieht ferner, daß die christliche Unduldsamkeit die Ausbreitung jüdischer Handwerker verhindert hat. Streckfuß hat aus der Geschichte nichts gelernt, sonst würde er nicht das Märchen von der eigenen Nationalität der Juden auf gewärmt haben.; Die Juden empfinden die von Streckfuß ihnen gegönnte Bildung als wertlos, wenn sie nicht von Freiheit begleitet wird. Wenn sie z. B. Staatsstellungen erstrebten, so wollten sie dem Staate dienen, aber nicht — wie Streckfuß andeute — den Staat. regieren. Gleiches Recht für alle —י das sei ihre Forderung! — Rießer und seine Mitstreiter erlebten die Genugtuung, daß die preußische Staatsregierung die gesetzgeberischen Vorschläge von Streckfuß nicht zur Anwendung brachte. Ja, Streckfuß war vornehm genug, den Beweisgründen seiner Gegner Gehör zu schenken; und es erscheint wie ein versöhnlicher Abschluß in dem hier entwickelten Drama der geschichtlichen Kräfte, daß er noch in seinem Todesjahre — 1844 — seine irrigen Ansichten größtenteils öffentlich widerrief und sich für uneingeschränkte Emanzipation der jüdischen Mitbürger aussprach. Das rechtsstaatliche Denken hatte über das rein macht-

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