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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1934-01-01 · Heft 2 · p. Seite 292

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
78 (1934)
Issue
Heft 2
Article
Der Kampf um die preußische Judenemanzipation im Jahre 1833
Date
1934-01-01
Page
Seite 292 (sequence 5)
Language
German
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292 Fritz Friedlaender öffentliche Erörterung in der Tagespresse, 1833 seine Schrift ,,Ueber das Verhältnis der Juden zu den christlichen Staaten“ veröffentlichte. Er entwarf folgendes Bild, aus dem er bedeutungsschwere Schlüsse zog. Die Provinzialstände haben eine Beschränkung der Juden für notwendig gehalten. Die Annahme ist falsch, daß die bürgerliche und politische Freiheit der Juden sich mit dem konstitutionellen Leben entwickeln werde. Denn die Juden sind zu einer voll- :ständigen Emanzipation noch nicht reif. Das jüdische Schicksal ist in der inneren Eigentümlichkeit der jüdischen Nation be- :gründet. Die Eigentümlichkeit ist ihre Religion, die den gläubigen Juden hindert, sich in seinem Heimatlande einheimisch zu fühlen. Denn der Messiasglaube ist die Ursache der Absonderung. Daraus ergibt sich sowohl für Juden wie für Christen ein unnatürliches und lästiges Verhältnis: die Juden sind weder Einheimische noch Fremde, obwohl ein Mißtrauen der Christen gegen den Juden als dem feindlichen Fremden besteht. Eine unbedingte Emanzipation würde Unordnungen zur Folge haben. Deshalb wendet sich die öffentliche Meinung gegen die Gleichstellung der Juden. Es gibt zwei sehr ungleichartige Klassen von Juden. Die eine ist assimiliert, aber glaubensuntreu, die zweite ist ungebildet, verachtet und verhaßt, sie besteht zumeist aus Pfandleihern, Branntwein wirten und Gaunern. Eine Abart der ersten Klasse sind die ,,eleganten Juden“, sozusagen geistige Schacherer. Wie muß nun die Gesetzgebung vorgehen? Sie soll die erste Klasse mit Einschränkung gleichstellen: d. h. ihr ein bloß persönliches Staatsbürgerrecht verleihen, sie aber nicht zu einem Staatsamt und zur ständischen Vertretung zulassen. Die zweite Klasse ist von all dem auszuschließen. Die Klasseneinteilung soll auch die gemeinen Juden nötigen, das Staatsbürgerrecht zu erstreben: die ,,Schutzjuden“ können durch ein solides bürgerliches Geschäft Staatsbürger werden. Eine Emanzipation durch das Gesetz ist wenig vorteilhaft, wenn sie nicht von einer Emanzipation in der öffentlichen Meinung begleitet wird. Das hauptsächlichste Mittel der Gleichstellung besteht in dem Unterricht der jüdischen Kinder an christlichen Schulen. Die Juden haben die Pflicht, für besonderen Religionsunterricht zu sorgen: die Einwirkung des Staates auf Verbesserung ihres

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