Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 78 (1934)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Neue Beiträge zur Geschichte des Exilarchats
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 285 (sequence 7)
- Language
- German
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Neue Beiträge zur Geschichte des Exilarehats 285 Poznanski ,,Babylonische Gaonim“ S. 117; Benj. von Tudela ed. Asher I S. 61 ועשה לו חותש על כל קהלות ישראל und Lazarus s a. a. O. 133 ff.). < III. Da die persische Staatsmaschine, soweit der Koran nicht 1 Änderungen erheischte, von den siegreichen Arabern fast völlig 1 intakt gelassen wurde, sind aus den Einrichtungen der persischen 1 Periode auf die arabische und ebenso umgekehrt aus denen der t arabischen Zeit Rückschlüsse auf die persische oft zulässig. Schon t unter den Sassaniden scheint dem Rosch Gola das Recht, die r Todesstrafe zu verhängen, genommen worden zu sein1. Unter r den Arabern wurde auch die Geißelstrafe sowie die Vermögenskonfiskation nicht mehr zu seinen Befugnissen gerechnet. In der Darstellung des Patriarchen freilich macht es den Eindruck, als ob die christliche Kirche freiwillig auf diese Zwangsmittel verzichtete2. In der Tat aber erklärt der arabische Schriftsteller Othman al-Gahiz (f 869), weder der Katholikos noch der Exilarch habe im Mohammedanischen Reiche das Recht, Gefängnis oder Geißelstrafe zu verhängen3. IV. Durch den Erlaß des Chalifen um 825 wurde die Stellung des Rosch Gola nicht wesentlich geschwächt, wohl aber durch die dadurch hervorgerufene Veränderung seines Verhältnisses zu den Gaonen. Die Berichte Scheriras wie Samuels ben Ali sind in diesem Sinne aufzufassen4. II. Die in Seder Olam suta als Exilarchen genannten mit I Chr 3 übereinstimmenden Fürsten sind nicht historisch. Die jüdischen Fürsten in Babylonien stammten, wie sie sich rühmten, in direkter Linie aus dem altjudäischen Königshause. ,,Unser Vater Jakob“, sagt R. Nissim aus Marseille (״Chaluz“ VII. S. 110 bei Dünaburg ״Toldot Israel: Israel bagola“ I, Jerusalem 1926, 126), befahl uns vor seinem Tode, Größe und Herrschaft zuzuerkennen und Ehre zu geben einem der Söhne Jehudas für immer. Und so haben wir alle Tage unserer Verbannung getan 1 S. Lazarus ,,Die Häupter der Vertriebenen“ 140 ff. 2 S. oben S. lf. 3 Revue des Etudes juives VIII S. 122 f. (Goldziber). Vgl. auch Mann in Jewish Quaterly Review N. S. X S. 360. 4 Vgl. Scherirabrief ed. Lewin a. a. 0. Enc. j. V. 851 f.