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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1934-01-01 · Heft 2 · p. Seite 283

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
78 (1934)
Issue
Heft 2
Article
Neue Beiträge zur Geschichte des Exilarchats
Date
1934-01-01
Page
Seite 283 (sequence 5)
Language
German
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Neue Beiträge zur Geschichte des Exilarchats 283 aber sie griffen nicht in die Rechte der Akademiehäupter ein durch ihre Verordnungen (־wie es offenbar der Exilarch jener Zeit tat). In den Tagen von David ben Jehuda wurden sie entfernt משררת המלכות (vom Dienst bei der Regierung) und mußten die Hochschulen um Unterstützung bitten, aber auf deren Bedingungen ein gehen. Und von da an stützten die Hochschulen die Exilarchen. Auf diese Bedingungen wurden alle folgenden Exilarchen bei ihrem Amtsantritt verpflichtet/' Ein Teil dieser Bedingungen befand sich noch in den Händen Samuels ben Ali. Ganz ähnlich heißt es bei Scherira: ובאמצע ימי ישמעאלין [ב] ימי דוד בן יהודה הנשיא אשתפילו מן שלטנוחא דמלכותא etc. ״In den Tagen des David ben Jehuda wurden sie (die Exilarchen) von der durch die Regierung verliehenen Macht herabgestürzt(ed. Lewin נוסח צפרתי, S. 93).1 In diesem Kampf gegen David ben Jehuda scheinen die Pumbaditaner die Führung gehabt zu haben. Das scheint auch aus Scheriras Worten hervorzugehen, der zweimal betont, daß sie die Huldigung vor dem Exilarchen unterlassen hätten (a. a. O.). Ihr Gaon, der Mystiker Abraham ben Scherira, der aus dem Rauschen der Palmen die Zukunft deutete, wurde darum vermutlich von David abgesetzt, 1) später aber auf allgemeines Verlangen wieder eingesetzt. Endlich gab David ben Jehuda nach und ging auf die ihm vorgelegten Bedingungen ein. Zu denselben gehörte wohl zunächst, daß die Lehrerkollegien von Sura und Pumbadita am Huldigungssabbat des Reschglutha diesen zu begrüßen und zu diesem Zweck an seinem Amtssitz aufzusuchen nicht verpflichtet waren, 2) daß die Entscheidungen desselben von den Hochschulen bestätigt werden mußten; was zu dem Streit zwischen David ben Sackai und Saadja Veranlassung gab. Die Bestätigung einer Entscheidung des Exilarchen oder seines Gerichts durch Saadja liegt uns in Nr. 555 der von Harkavy ed. Tesch. Hageonim (Berlin 1 Aus Scheriras Worten gellt nicht hervor, von wem die Absetzung ausging. Die vornehme Abstammung der Familie Scherira hebt auch ein von Margoliuth in J QR XIV 303 ff. besprochenes Genizafragment hervor. DeT Schreiber, offenbar der Suranische Gaon, Samuel ibn Chofni, stellt fest, daß er selbst der vornehmsten Familie entstammt, der Gaon Hai der nächst vor nehmen. Indes scheint es nicht, daß Abraham ben Scherira zu des Chronisten Scherira Verwandten gehörte. Sonst würde es dieser sicherlich hervorgehoben haben. Von dem zeitgenössischen Suranischen Gaon Kimuj ben Aschi ist nichts Näheres bekannt.

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