Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 77 (1933)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Zwei jüdische Ärzte
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 453 (sequence 7)
- Language
- German
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Zwei jüdische Ärzte 453 Die Entscheidung, die Kurfürst Karl Ludwig wenige Tage vor seinem Tode traf, deckt sich völlig mit der Auffassung des' Stadtrats: Der Vertrag von 1679 ist maßgebend. Die Judenschaft hat insgesamt 350 fl. zu zahlen. Wenn sie den Judendoktor befreien will, so ist das ihre Sache. Dr. Hayum Jacob starb im Frühjahr 1682 im besten Mannesalter. Noch kurz vor seinem Tode hatte er als Vorsteher der Mannheimer Judenschaft ebenfalls wegen der Wachtgelder eine Beschwerdeschrift an den Kurfürsten abgehen lassen und diesesmal war seiner Vorstellung voller Erfolg verliehen. Er selbst sollte diese Genugtuung nicht mehr erleben. Das Memorbuch1 rühmt von ihm, daß er alltäglich bestrebt war, Wohltaten auszuüben und sich in Treue mit Gemeindeangelegenheiten befaßte. Von seinen beiden Söhnen widmete sich der ältere, der bereits erwähnte Abraham Haymann, der jedoch schon 1721 starb, dem ärztlichen Berufe, ebenso auch dessen Sohn Dr. Haymann Abraham, der am 20. September 1724 in Heidelberg als stud. med. immatrikuliert wurde und bis 1775 in Mannheim praktizierte2. 1 Eintrag Nr. 13. 3 Felsenthal a. a. O., S. 187 f. u. 190 f.; Rieger: Deutsche Juden als Heidelberger Studenten i. 18. Jahrh. (Festschrift z. 70. Geburtstage Martin Phiiippsons, S. 179). Von Hayum Jacobs zweitem Sohne, der sich nach seiner Verheiratung mit der Tochter des Juden Seligmann zu Baeharach Elkan Baeharach nannte (siehe Mannheimer Memorbuch [Eintrag Nr. 488]: [ה] בקרא בפי כל »לתגן בכרך.האיש הישר כנלר אלחנן בן הר״ר חיים רופא), berichtet Löwenstein (a. a. O., S. 202), er habe 1728 für sich und einen anderen. Juden die Zulassung zum medizinischen Doktorexamen in Heidelberg erwirkt. Diese von vielen anderen Autoren weiter gegebene Darstellung klingt bei genauer Nachprüfung schon darum zweifelhaft, weil Elkan in seinem angeblichen Promotionsjahre wenn nicht schon das 50. Lebensjahr überschritten hatte, so doch sehr nahe an dieses gelangt war. Zudem wird Elkan in den MRP auch nach 1728 niemals als Arzt, wohl aber häufig als Händler erwähnt. Den untrüglichsten Beweis dafür, daß Elkan nie Arzt war, erbringt das Memorbuch. Während es sonst hei Ärzten nie unterläßt, deren Beruf zu erwähnen, weiß es von Elkan nur zu rühmen, שהיה עוסק [ב]מ׳ומ באמתה, daß er sich im Handel und Wandel rechtschaffen betätigte (Eintrag Nr. 488). Löwenstein stützt seine Angäbe auf Winkelmann: Urkundenbuch d. Univ. Heidelberg (II, S. 250, Z. 2023), die dort gleichlautend vorgetragen wird. Nach Einsichtnahme der angeführten Quellen ergibt sich aber, daß Winkelmann ein Irrtum unterlief. Elkan Baeharach hat wohl die bereits erwähnten Bittschriften