Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 77 (1933)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Zwei jüdische Ärzte
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 452 (sequence 6)
- Language
- German
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452 B. Rosenthal Geld nimmt und in deren Namen Häuser baut an Orten und Enden, die wohlgelegen sind und mit gutem Nutzen wieder verkaufen und anbringen kann. Andere ehrliche Bürger würden solche eben so schön und zierlich, als er im Namen anderer Juden zu tun verspricht, für sich selbst gebaut haben. Durch solches Bauen hat er aber nicht nur arme, unvermögliche Juden, die der Stadt nur beschwerlich sind, anhergezogen und gehegt, die, falls sie etwas zahlen sollen, straks von den Vorstehern als arme Leute herftir gezogen (begünstigt) werden, sondern auch verursacht, daß einige Juden, die andere, etwas abgelegene Plätze bereits zum Bauen angenommen hatten, diese wieder quittierten, so daß sie nunmehr unverbaut liegen bleiben. Sei dem aber, wie ihm wolle, Hayum Jacob ist ein Jud, folglich auch der Concession unterworfen und mit der Judenschaft zu heben und zu legen schuldig. Der Stadtrat hat mit der Gesamtjudenschaft ein Abkommen getroffen wegen der Wacht-, Frond-, Wasser- und Weidgelder, worin keiner exception erhielt. Ja, wenn der Judendoktor, der Rabbi oder viele andere Juden gar tot wären, so müßte die kontrahierte Summa dennoch geliefert werden. Es sei derowegen klar, daß dieser betrligliche Griff und quereile nur von den Juden ex post facto, ihrem gottlosen Gebrauch nach, zu dem Ende angesponnen wird, um dem Stadtrat Mühe und Verdruß zu bereiten und an den verfallenen Freigeldern unter dem praetext des Judendoktors Freiheit ein merkliches abzuzwacken. Sie haben am ausbedungenen Betrag 50 fl. einbehalten, obwohl der Kontrakt ausdrücklich besagt, daß die gesamte Judenschaft, sie nehme ab oder zu, jährlich 350 fl. aus einer Hand durch die Vorsteher zu zahlen hat. Demzufolge hat der Stadtrat mit keinem einzelnen, er sei Judendoktor, Rabbi, Schulklepper, Vorsinger, Schulmeister usw. zu tun. Die Beschwerde des Dr. Hayum Jacob sei deshalb abzuweisen und I. C. D. wolle nicht länger zulassen, daß der Stadtrat von der Judenschaft geäfft und geschimpft werde und das Klagen und Murren der Bürger, sie müßten für die Juden wachen und frönen, aufhöre1. 1 Dieses Schriftstück (v. 30. VII. 1680) trägt auf der Rückseite den Kanzleivermerk: ,,Wegen des Judendoktors Wachtgeld ist dieser Bericht schon deeidirt und diesfalls dem Stadtrat rescribirt; wegen der vielen Bettel- oder unvermögenden in die Stadt ziehenden Juden aber annoch zu deliberiren. 66