Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 77 (1933)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Beiträge zum Fall Mortara (1858)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 337 (sequence 17)
- Language
- German
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Beiträge zum Fall Mortara 337 die Ruhe und die Sicherheit ihres Familienlebens bedroht. Soll die Un־ wissenheit und die Ohnmacht eines Kindes benutzt werden können, benutzt von jedem beliebigen Individuum zur Vornahme eines Actes, von welchem das Kind keine Ahnung hat und zu• dem die Eltern nimmermehr ihre Zu- Stimmung geben würden, fürwahr dann ist das geheiligte, ihnen von Gott verliehene Recht der nichtkatholischen Familie in der größten Gefahr. Allergnädigster Prinz und Herr! Allerdings ist in unserm theuern Vaterlande, in dem Lande, wo Recht und Gerechtigkeit waltet, eine solche Gefahr nicht vorhanden, und wie sehr hier — Dank unsern erhabenen Königen und Herren — nicht nur der Willkühr und den fanatischen Übergriffen, sondern auch jeder durch allzugroßen religiösen Eifer getrübten Rechts ans chauung entgegengetreten wird, beweist die am 29. October 1846 von dem obersten Gerichtshöfe in Übereinstimmung mit den Vorerkenntnissen des Königlichen Land- und Stadt-Gerichts zu Erwitte und des Ober-Gerichts zu Arnsberg getroffene Entscheidung, welche sowohl ,,nach den Preußischen Gesetzen als auch nach den Grundsätzen des gemeinen und canonischen Rechts“ es für ,,u n g e r e c h t f e r t i g t“ erklärt, einem Juden die väterliche Gewalt über sein Kind, weil dasselbe zur christlichen Religion übergetreten ist, zu entziehen. (Entscheidungen des Ober-Tribunals, Band 13, Seite 323). Ew. Königliche Hoheit werden aber in Allerhöchst Ihrer Weisheit und Gerechtigkeit nicht wollen, daß, wo es immerhin sei, Nichtkatholiken in ihrem geheiligten unantastbaren Rechte und in ihrem religiösen Gewissen verletzt werden, daß sie beständig der ängstlichen Besorgniß ausgesetzt seien, es könnten ihre Kinder heimlich der angestammten Religion entführt und ihnen selbst sodann mit Gewalt entrissen werden. Und weil durch die in Rede stehende That ein gefährliches Beispiel für derartige Willkührlichkeiten gegeben wird, darum wagen es die allerunterthänigst Unterzeichneten jüdischen Gemeinden, dem Throne Euer Königlichen Hoheit sich zu nahen und zu den Stufen desselben die ehrfurchtvollste Bitte niederzulegen: Ew. Königliche Hoheit möchten allergnädigst geruhen, auf diplomatischem Wege bei dem Römischen Hofe darauf hinwirken zu lassen, daß der Familie Mortara zu Bologna ihr entführtes Kind wiedergegeben werde und nicht durch die Vorenthaltung desselben ein Exempel statuirt bleibe, welches für die gesammte nichtkatholische Bevölkerung des Römischen Staates die verderblichsten Folgen herbeiführen könnte. In tiefster Ehrfurcht ersterben wir Ew. Königlichen Hoheit Allerunterthänigste Die Synagogen-Gemeinden In deren Aufträge: Der Vorstand der jüdischen Gemeinde zu Berlin. Berlin, d. 26. 11. 58 Monatsschrift, 77• Jahrgang 22