Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 77 (1933)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Beiträge zum Fall Mortara (1858)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 338 (sequence 18)
- Language
- German
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338 Josef Meisl : Beiträge zum Fall Mortara XVI• Von Sclüeinitz an den Vorstand der jüdischen Gemeinde zu Berlin.. Randnotiz: 23. 12. 58. Mit Freude vernommen 29. 12. 58. Baßwitz. 1183. Seine Königliche Hoheit der Prinz-Regent haben mir die Immediat- Vorstellung, ־welche der Vorstand der Jüdischen Gemeinde zu Berlin im Namen und Aufträge der übrigen Synagogen-Gemeinden des Preußischen Staates im Interesse der Familie Mortara unter dem 26 ten v. M. an. Allerhöchst denselben gerichtet hat, zu übergeben und mir zu befehlen geruht, die Unterzeichner derselben von den Motiven in Kenntniß zu: setzen, welche Allerhöchst sein Verfahren in dieser Sache bestimmen müssen. Es bedarf zunächst nicht der Versicherung, welche lebhafte und innige Theilnahme Seine Königliche Hoheit persönlich an dem Schmerze1 der Eltern des Knaben empfinden, und wie sehr es Ihrem Herzen wohlthun würde, zu der Wiederherstellung des Friedens und Glückes einer Familie beitragen zu können. Was ferner die allgemeine Seite der Frage und das dabei in Betracht kommende Princip betrifft, so hat der Gemeinde-Vorstand selbst in seiner Eingabe die in Preußen gesetzlich darüber bestehenden Grundsätze, wie sie durch richterlichen Spruch des höchsten Tribunals anerkannt sin׳d, angeführt. Seine Königliche Hoheit werden diese Grund״ Sätze einer vollen und aufrichtigen Gewissensfreiheit, wie sie von Seinen ruhmwürdigen Vorfahren aufgestellt sind und Seiner eigensten innersten Gesinnung entsprechen, stets aufrecht zu erhalten wissen. Der Versuch aber einer directen Einwirkung auf die Regierung eines fremden Staates, um dort die Grundsätze zur Geltung zu bringen, welche im eigenen Lande maßgebend sind, würde da, wo es sich um einen Unter״ thanen des fremden Staates selbst handelt, nicht allein an sich schon gewichtigen Bedenken unterliegen, sondern auch in diesem besondere! Falle eigenthümlichen Schwierigkeiten begegnen. Die besondere Stellung des Souverains von Rom muß es demselben schwer machen, von einem Evangelischen Fürsten Vorstellungen oder Rathschläge anzunehmen, welche, von Römisch-katholischer Seite kommend, vielleicht keinem Bedenken unterliegen würden. Diesen Rücksichten hat Sich auch Seine Königliche Hoheit der Prinz-Regent bei der Erwägung der vorliegenden Angelegenheit, welche Allerhöchst Seine Aufmerksamkeit schon lange lebhaft beschäftigt, nicht entziehen können. Der Vertreter Sr. Majestät des Königs in Rom hat daher nur angewiesen werden können, sich, wo die Gelegenheit sich ihm darbiete, in voller Übereinstimmung mit den obern erwähnten Grundsätzen des Preußischen Königshauses und Staats auszusprechen, und über die Gesinnungen Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Regenten keinen Zweifel zu lassen. Allerhöchstdieselben haben mir zu befehlen geruht, dieser Eröffnung die Versicherung Seines lebhaften Interesses und Wohlwollens für alle Theilnehmer an dem Immediat-Gesuch hinzuzufügen. Berlin, den 21 ten December 1858. gez. Schleinitz.