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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1933-01-01 · Heft 5 · p. Seite 334

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
77 (1933)
Issue
Heft 5
Article
Beiträge zum Fall Mortara (1858)
Date
1933-01-01
Page
Seite 334 (sequence 14)
Language
German
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334 " Josef Meisl Mortara aus Bologna mit meinem verbindlichen Dank für die geneigte Mittheilung■ und mit dem ergebensten Bemerken im Anschlüsse zurück״ zusenden, ׳ daß ich von dem evangelisch-kirchlichen Standpunkte meines- Ressorts mich nur mit Hochdero erleuchteten. Ansicht und mit der dem königlichen Geschäftsträger in Rom in Beziehung auf sein ferneres Ver־ halten in dem Erlasse vom 28. v. Mts. ertheil-ten Instruction völlig einverstanden erklären kann. Berlin, 6. December 1858. gez. v. Bethmann-Hollweg» XII. Von Gundlach an den preußischen Außenminister. Eingegangen 14. December 1858. E. E. hochverehrlichen Erlaß vom 28. v. Mts.1 bezüglich der An־- gelegenheit Mortara habe ich zu erhalten die Ehre gehabt, und werde nicht unterlassen, die mir ertheilten Weisungen genau zu befolgen. Wie ich bereits in meinen früheren Berichten anzudeuten mich be־ ehrte, scheint die Angelegenheit vorläufig wenigstens dem Felde diplomatischer Tätigkeit entrückt zu sein. Ich glaube mir indessen über den Hergang der Sache noch einige meine früheren Mitteilungen vervollständigende Bemerkungen erlauben zu dürfen. Die erste Kenntnis von der Entführung des Knaben Mortara aus dem Elternhause hat der französische Botschafter in Paris erhalten, und er hat die ersten auf Zurückgabe des Knaben abzielenden Schritte erst gethan, nachdem das heilige officium, mit anderen Worten Seine Heiligkeit der Papst selbst, die Frage der Gültigkeit der Taufe bereits affirmativ entschieden hatte. Der Papst ist nun geneigt gewesen, der französischen Regierung‘zu ihrer Belehrung eine Art rechtfertigender oder vielmehr den Fall aufklärender Staatsschrift mitzutheilen. Inzwischen aber waren die von mir früher erwähnten erneuten und energischen Demarchen Seitens des Herzogs von Gramont gemacht worden, und hiernach glaubte der Papst keinen Schritt mehr thun zu dürfen, der unter den obwaltenden Umständen zu sehr den, allen Traditionen des päpstlichen Stuhles widersprechenden Gewalten eine Rechtfertigung seiner geistlichen Handlungen genommen hätte. Die Mittheilung der Schrift unterblieb also. Ob der durch die Giviltä Cattolica publieierte Aufsatz mit derselben identisch ist, lasse ich dahingestellt, wird indessen bestritten. Ich hatte bereits früher zu berichten die Ehre, daß die erwähnten ener« g i s c h e n Demarchen des französischen Botschafters in der schriftlichen Mittheilung der ihm aus Paris zugegangenen Instruction an den Cardinal Antonelli und in mündlichen Vorstellungen bei dem Papste selbst bestanden2. Das Nähere ist, daß, da die gedachten Instructionen in sehr starken Ausdrücken abgefaßt gewesen sein sollen, der Cardinal-Staats-Secretär es vorgezogen hatte, deren Mittheilung als eine lediglich confidentielle auf־ 1 Vgl. Anhang X. 2 Vgl. Anhang VIII.

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