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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1933-01-01 · Heft 5 · p. Seite 331

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
77 (1933)
Issue
Heft 5
Article
Beiträge zum Fall Mortara (1858)
Date
1933-01-01
Page
Seite 331 (sequence 11)
Language
German
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Beiträge zum Fall Mortara 331 der Römischen - Curie eine förmliche Note übergeben habe, unbegründet. Derselbe soll vielmehr dem Cardinal-Staats-Secretär nur eine Abschrift seiner ihm aus Paris zugegangenen sehr dringenden Instruction mitgetheilt haben. Durch die vom Cardinal erhaltene Antwort nicht befriedigt, ist der Französische Botschafter zum Papst selbst gegangen. Doch dieser hat die Zurückgabe des Knaben an die Eltern in den allerentschiedensten Ausdrücken verweigert. Man sagt, der Französische Botschafter hat bei der Gelegenheit bemerkt, daß, wenn die Rathschläge Frankreichs, das für den heiligen Stuhl so viel gethan habe, so wenig beachtet würden, statt eines Botschafters ein einfacher Geschäftsträger für Frankreich in Rom genügen würde, worauf ihm der Papst geantwortet habe: ,,Nun denn glückliche Reise!, nachgeben könne er nicht und sollte er Rom deshalb verlassen müssen; bisher übrigens hätten Leiden die Macht der Kirche nur vergrößert. Er würde die Würde der Kirche aufrechterhalten, und sollte er ein Papst der Katakomben werden!“ — Doch kann ich dieses nicht verbürgen. —‘Graf Colloredo theilte mir mit, daß das heilige Officium die Gültigkeit der Taufe ausgesprochen habe. Er nannte diese Entscheidung eine vorschnelle, indem dieses dem heiligen Stuhl viel Verlegenheiten bereite, seiner Ansicht nach .... die . . . -1 der bezüglichen Gesetze nicht gerade bedingt werde. Denn diese verlangt sofort Anzeige der erfolgten Taufe, eine Anzeige, die im vorliegenden Falle erst viele Jahre später gemacht sei. Man hätte also die Taufe wegen Mangels in der Form für ungültig erklären können. Graf Colloredo, wie alle mit den hiesigen Verhältnissen vertraute Personen, hält im jetzigen Stande der Angelegenheit ,ein Nachgeben des päpstlichen Hofes für unvereinbar mit dessen Prinzipien und sieht die Sache daher nunmehr für beendigt an. Von einer Modification der hiesigen Gesetzgebung über Taufen von Judenkindern weiß er nichts. Er sagte mir, daß der Vater Mortara auch bei ihm gewesen und ihn um Unterstützung gebeten habe. Doch habe er schon deshalb abgewiesen, da derselbe nicht Österreicher sei. Übrigens bedauere der Papst den Vorgang ernstlich. Seitens der französischen Botschaft versichert man mich, daß Cardinal Antonelli die französische Auffassung sogar völlig theile. gez. von Gundlach. IX. Der preußische Außenminister an den Kultusminister. (Konzept). ‘ Berlin, den 28. November 1858. Bei der lebhaften und allgemeinen Theilnahme, welche die Angelegenheit des getauften und seinen jüdischen Eltern entzogenen Edgar Mortara in Bologna überall gefunden hat, darf ich wohl voraussetzen, daß es Ew. etc. von Interesse sein werde, von den darüber erstatteten Berichten des Königlichen Geschäftsträgers in Rom und den von ihm gesandten Schriftstücken Kenntnis zu haben. 1 Die punktierten Stellen im Original ausgelassen.

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