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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1933-01-01 · Heft 4 · p. Seite 291

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
77 (1933)
Issue
Heft 4
Article
Zur Geschichte des Buchdruckes und der Zensur bei den Juden in Polen
Date
1933-01-01
Page
Seite 291 (sequence 19)
Language
German
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Zur Geschichte des Buchdruckes und der Zensur hei den Juden in Polen 291 Dabei trat seine Unwissenheit oft scharf zu Tage. Dies kann man aus seinem Gutachten über den כדם חמד ersehen. Warschauer Juden, die geschäftlich im Auslande zu tun hatten und von den unter den dortigen Juden herrschenden Tendenzen beeinflußt wurden, brachten oft Bücher und Zeit- Schriften mit, die sie dann zu Hause den Wissensdurstigen verborgten. Die Warschauer Orthodoxen wollten das Einschleppen solcher Literatur aus dem Auslande abstellen. Sie verleumdeten daher den jüdischen Kaufmann Sottenberg bei der Polizei, er bringe illegale, revolutionäre Literatur mit herüber. 1844 fand man bei einer Durchsuchung an der Grenze bei ihm den 7. Band des Ke rem Ghemed, und er wurde verhaftet. Der Zensor Gzersker — wohl auch von den Orthodoxen bestochen — wollte in einer Bemerkung über Jobei und Semitta Anspielungen auf die französische Revolution sehen. Sottenberg mußte solange im Gefängnis bleiben, bis es Tugendhold gelang, die Behörde zu überzeugen, daß es sich hierbei nur um das Jobeljahr handele* 1. Von der anderen Seite wieder hat Tugendhold als Zensor auch versucht, die Verbreitung solcher Literatur, die gegen die Juden gerichtet war, zu verhindern. Noch in den 20 er Jahren hat er zusammen mit Stern gegen die Einfuhr der Missionsbüchei nach Polen gekämpft, wie auch dagegen, daß die Regierung der Missionsgesellschaft eine Erlaubnis erteile, in Polen eine jüdische Druckerei zu eröffnen2. Im J. 1838 verbot das Zensurkomitee die Einfuhr hebräischer Gebetbücher von Missionaren aus England, Die Regierung gab sie aber frei3. Einige Jahre später lehnte Tugendhold die Erlaubnis zur Einfuhr des durch die englische Mission herausgegebenen hebräischen Buches ,,Netibot Olam“ ab, das viele gegen die Juden gerichtete Stellen enthielt. Die Mission J. Lipschitz fragt in einem Brief vom 9. 10. 1845 Tugendhold an, wie er seinem Kommentar zur Mischnah (תפארת ישראל) eine Einfubrerlaubnis nach Polen verschaffen könne (Tugendhold-Akten Bd. 5), und M. L. Malbim aus Kempen wandte sich 1847 an T. mit der Bitte, er möge ihm mitteilen, auf welche Art er eine Erlaubnis der Zensur zum Druck seines Bibelkommentars bekommen könne. (Ib. Bd. 2). 1 Frenk im: Almanach vun Moment. 1921 S. 113 f; Orient, 1844. Nr. 35. Im Orient wird zwar behauptet, Tugendhold sei der Schuldige an der Verhaftung Sottenbergs. Aus einer handschriftlichen Notiz T.s (Akten Bd. 4) geht aber hervor, daß Czersker die Verantwortung für die Angelegenheit zufällt. Wenn man die Lage in der Warschauer Zensur kennt, darf man wohl den Behauptungen Tugendholds Glauben schenken. Vgl. auch Orient 1845 Nr. 3. 2 Vgl; Russkij Archiv 1908, IV S. 513 ff. 3 Tugendhold-Akten Bd. 2. 19*

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