Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 77 (1933)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur Geschichte des Buchdruckes und der Zensur bei den Juden in Polen
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 286 (sequence 14)
- Language
- German
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286 B. Weiriryb laübnis der Regierung bemühte, spielten auch beim illegalen Handel mit ausländischer Ware, an dem die Juden zu jener Zeit einen großen Anteil hatten, jüdische Bücher eine gewisse Rolle. So erfahren wir aus einer Urkunde Anfang 1851, daß man in Czenstochow bei Juden aus dem Auslande stammende Bücher ohne Zensur- Stempel und solche mit gefälschtem Zensurstempel gefunden habe. Wie aus demselben Schreiben hervorzugehen scheint, handelt es sich nicht um einen vereinzelten Fall. ,,Den Handel mit solcher Ware (ausländische jüdische Bücher) führen diejenigen Juden, die von Ort zu Ort mit Waren ziehen .. . Danach waren die aus dem Auslande eingeführten Bücher anscheinend ebenso wie andere Sachen ein Objekt des jüdischen Handels. Im Jahre• 1851 wurde die Einfuhr jüdischer Bücher der der nicht jüdischen gleichgestellt und gegen eine Abgabe von 10 Kop. pro Pfund ungebunden und 20 Kop. gebunden die Einfuhr erlaubt* 1 2 *. 3. In den 30 er Jahren war man in Regierungskreisen mit den Fragen des Schulchan Aruch beschäftigt. - Dies stand in Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Schleichhandel. Das Prohibitionssystem und die hohen Einfuhrzölle ließen dem Schleichhandel breiten Raum. Die Regierung, die bestrebt war, diesen illegalen Handel überhaupt und den jüdischen insbesondere zu unterdrücken,, bediente sich oft der Hilfe jüdischer Denunzianten, die den Behörden die- Juden, die sich mit solchem Handel beschäftigten, auszuliefern pflegten.. Solche Denunzianten beschworen schwerstes Unheil auf jüdische Familien^ manchmal sogar auf ganze Gemeinden herab8. Daher suchte man oft. solche Denunzianten unschädlich zu machen4 * oder sie vor den Behörden selbst bloßzustellen, indem man ihnen Bestechung etc. vorwarf (dadurch, sollte das Vertrauen der Behörden zu den Angebern erschüttert werden). Die Denunzianten versuchten dann ihre Schuld zu leugnen und behaupteten,, es sei den Juden erlaubt, gegen Denunzianten Meineide zu leisten. 1834 wurde״ holds über die Bedeutung des Piut מלך אבירן) Aus anderen Briefen Jostsan Tugendhold (datiert 15. Mai 1835) scheint hervorzugehen, daß die Mischnadrucke mehrmals von Tugendhold bezogen wurden (gemeint ist״ hier Josts Mischnaübersetzung). 1 Tugendhold־Akten. Bd. I. a ä. a. O. Bd. II. 8 Vgl. Dubnow: Weltgesch. d. jüd. Volkes, Bd. IX S. 229 f. 4 Vgl. J. Gessen: Istorija evrejskago naroda. Leningrad 1927, II, 13 ff״ P. Glücksmann: Ir Lask. Lodz 1926, S. 61.