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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1933-01-01 · Heft 3 · p. Seite 216

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
77 (1933)
Issue
Heft 3
Article
Die Echtheit des undatierten Privilegs der großpolnischen Judenschaft
Date
1933-01-01
Page
Seite 216 (sequence 6)
Language
German
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216 . A. Eisenstein Urkunde noch vor dem Jahre 1360, seit welchem Jahre diese Bezeichnung ständig gebraucht wird, ausgestellt worden ist. Nun wissen wir, daß Kasimir der Große im Jahre 1364 der großpolnischen Judenschaft (nach Hube: der Großpolnischen) Privilegien erteilt hat, die sich von den ursprünglichen Boleslausschen überhaupt nicht unterscheiden. Wenn aber die großpolnischen. Juden schon vor 1360 sehr große Freiheiten erhalten hätten, wäre es unerklärlich; wozu sie später viel geringere zu erhalten bestrebt waren1. 7. In der Einleitung wiederholen sich Ausdrücke, die dem Kanzleistil Kasimirs völlig fremd zu sein scheinen. Da heißt es: ,,Quia ad nostrae־ majestatis nostrorumque nobilium terrigenarum. presenciam venientes;“ ferner: ,,— nostra regalis m a j e s t a s nostrorumque do.minorum a c n o ־ b i 1 i um terrigenarum׳ providencia, endlich zum Schluß: ,,ma־j e st a ti s nostrae ac nos tro rum.dominorum n o.biliumque terrigeiiarum mäturo cum consensu etc.f Das sind Ausdrücke, nach denen man sonst in Kasimirschen Urkunden vergebens sucht. Sie bezeugen,;daß hier־ Leute “ihre Hand im Spiele hatten, die die Verhältnisse und Kanzlei formen der Zeit nicht kannten2. 8. Die äußeren Umstände, die die Bestätigung, des Statuts durch den Jagellpnen Kasimir IV. begleiten, scheinen die Annahme einer-Fälschung zu unterstützen. Am gleichen Tage, an dem Kasimir IV. den Juden von Kleinpolen und Reußen das. Statut Kasimir des Großen vom Jahre 1367 bestätigt, nämlich am 13., August 1453 verleiht er den Juden .Großpolens jenes erweiterte Statut. Hierbei, wird dem König von den Juden nicht das Original des Boleslaus-Kasimirschen Statuts vörgelegt, das angeblich, während einer Feuersbrunst in Posen im; Jahre 1447 verbrannt ist, sondern seine Abschrift. Die Vermutung liegt!iahe,: daß die Juden wie es übrigens auch die anderen Stände im Mittelalter öfter zu tun pflegten, den günstigen Vorwand äusnützend König Kasimir IV. eine gefälschte Urkunde zur Bestätigung, untergeschoben haben3. 1 Idem: Ibidem S. 437. '•־•'•׳ 2 R. Hube: Przywilej zydowski Boleslawa etc. S. 437; 3 Idem: Ibidem.

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