Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 77 (1933)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Echtheit des undatierten Privilegs der großpolnischen Judenschaft
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 215 (sequence 5)
- Language
- German
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Die Echtheit des undatierten Privilegs der großpolnischen Judenschaft 215 heitlicher Tendenz und sind offenbar gegen gewisse konkrete Beschlüsse zeitgenössischer Kirchensynoden gerichtet1. 2. Am Ende des undatierten Privilegs fehlen der Ausstellungsort, das Datum und die Kundgebungszeichen, die in den anderen Statuten stets Vorkommen2. 3. Zwischen Einleitung und Ausführung besteht ein Miß- Verhältnis. Während in der Einleitung die ausdrückliche Erklärung abgegeben wird, daß das Privileg nur eine Bestätigung des Boleslausschen Statuts sei3, geht die Ausführung in einer Reihe von Bestimmungen zugunsten der Juden über die Vorlage hinaus4. Auch der Wortlaut weist eine Reihe von Varianten gegenüber dem Boleslausschen Statut auf. Andererseits fehlen in ihm einige Paragraphen des älteren Statuts5. 4. In einem Briefe, welchen der Kardinal Zbigniew Oiesnicki im Mai 1454 an König Kasimir IV., den Jagellonen, richtet, macht er ihm schwere Vorwürfe, daß er den Juden gewisse ,,privilegia falsissima** bestätigt habe, die sein Vater, Ladislaus Jagello, ihnen anzuerkennen sich geweigert habe6. ״Es kann nicht dem geringsten Zweifel unterliegen/* meint Hube, ,,daß hier von nichts anderem die Rede sei, als von jenem überarbeiteten Boieslausschen Statut, welches angeblich von Kasimir dem Großen bestätigt und dann neuerlich von Kasimir IV. anerkannt wurde**7. 5. Bei der Aufzählung der Titel wird Kasimir der.Große zum Schluß als ,,heres Posnaniensis**, ״Erbherr von Posen** bezeichnet. Diese Bezeichnung, die sich in sämtlichen Kopien wiederholt, ist sehr sonderbar und kann nur von einem Fälscher herrühren8. 6. Kasimir trägt in der Urkunde noch nicht den Titel ,,heres** öder ,,dominus Russie'*, woraus man schließen könnte, daß die 1 Ph. Bloch: Generalprivilegien S. 68. 2 R. Hube: Przywilej etc. S. 435; Ph. Bloch: Generalprivilegien S. 78. 3 . quandoquidem privilegium (a duce Boieslao) ... . maturo cum consensu jussimus et adhesimus renovare et confirmare . . 4 Ph. Bloch: Generalprivilegien S. 70. 5 Ph. Bloch: Generalprivilegien der polnischen Judenschaft S. 66, Anm. 3; Hube: Przywilej zyd. . . S. 437. 6 R. Hube: Przywilej zyd. Bol. S. 435. . . 7 Idem: Ibidem S. 435. . , 8 Idem: Ibidem S. 436.