Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 77 (1933)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zur jüdischen Altertumskunde
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 189 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2829132-2829991-2829995-2838275--51973-2838339- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Zur jüdischen Altertumskunde 189 auf weit ältere Zeiten beziehen, bloß einen Satz Phiions anführen. Dieser sagt: ,,Damit aber keiner der Geber den Empfängern Vorhaltungen mache, befiehlt das Gesetz, daß jene die Abgaben erst ins Heiligtum bringen, und die Priester sie da empfangen sollen", — worauf Philo noch eine moralisierende Begründung dieser angeblichen Bestimmung des Gesetzes folgen läßt1. Heinemann hat schon in einer Anmerkung seiner Philo-Übersetzung (1910) mit Recht hervorgehoben, daß Phiions Angabe unmöglich richtig sein kann. ,,Philo wird aber gewußt haben, daß es Vorratskammern im Tempel gab, in denen die Abgaben des Zehnten usw. gesammelt und aufbewahrt wurden", ohne jedoch die Veränderung der Tatsachen wie sie in den ersten Zeiten nach der Rückkehr aus Babylon vorhanden waren und in den eigenen Tagen beachtet zu haben. In solchen Fragen sind aber die Vorschriften und Mitteilungen der palästinensischen Halacha auch als historische Quelle weit mehr heranzuziehen und zu werten als die nicht selten ungenauen Angaben des Alexandriner philosophierenden Schriftstellers2. 3. Die Familie Bet-Nebalata. 1. Eine in zweifacher Rezension erhaltene merkwürdige tannaitische Tradition berichtet über eine Familie (בית בבלטה (בבלטא. deren Mitglieder in Jerusalem lebten und ihre Abstammung auf אמן oder ארונן ,,den Jebusiter" zurückführten. Infolge Verarmung der Familie wurde ihr aus dem Armenzehnt von ,,den Weisen" eine große Summe Geldes als Unterstützung ausgesetzt, damit sie Jerusalem zu verlassen nicht gezwungen sei. Aus dem Zusammenhang, in welchem der Satz auftritt, geht hervor, daß die Familie nach dem Auslande auszuwandern beabsichtigte3. 1 De special, legibus I § 152; Übersetzung aus ,,Die Werke Philos von Alexandria“ IT, S. 53 angeführt. 2 Heine mann, Phiions griechische und jüdische Bildung 516 f. 3 I. Rezension: מן הארץ לחוץ לארץ* »מרד: משפחת (aבשעריך, מלמד שאין מוציאים חוץ מירושלסס <e ולא רצו להוציא (dnm ביתכ1) נבלטה .וזיתה.בירושלם ובתנד להמס) רמאות ככרי Sifre Deut. § 110. Midr. Tannaim zu Deut 2612. Varianten aus MT: a)fiigt hinzu אתו (?). b) בגי ג׳. c) fügt hinzu חכמים, d) שש מאות ככרי כסף*, e) להוציאן. [Demnach dürfte auch unter a) statt אותן — אתו zu lesen sein; vgl..die Anna. Friedmanns zum Sifre Note 5]. f) תרץ] לירושלם] (von Hoff mann ergänzt).