Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1933-01-01 · Heft 3 · p. Seite 188

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
77 (1933)
Issue
Heft 3
Article
Zur jüdischen Altertumskunde
Date
1933-01-01
Page
Seite 188 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2829132-2829991-2829995-2838275--51972-2838338
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

188 S. Klein der Abgaben vor Gott abzulegen. (5) Ist nun bei ihm zur Zeit des letzten Termins der Absonderung noch Teruma oder Zehnt des Zehnten geblieben, so gibt er diese dem Priester; den ersten Zehnt dem Leviten; den Armenzehnt den Armen1. Diese halachischen Bestimmungen werden durch einige Tatsachen bestätigt, die uns die Quellen überliefern: (1) Als sicherer Beweis priesterlicher Abstammung ist in Palästina — außer Erteilung des Priestersegens in der Synagoge —der Empfang der Abgaben auf den Tennen zu betrachten2. — (2) Josephus berichtet betreffs der hohenpriesterlichen Familien zur Zeit Ismael ben Phabis, daß sie sich nicht scheuten, ihre Knechte auf die Tennen zu schicken, um die den Priestern zukommenden Zehnten wegnehmen zu lassen. Wer Widerstand zu leisten wagte, wurde mit Schlägen mißhandelt3, eine Schilderung, die durch Worte von Zeitgenossen (es sind Abba Saul ben Botnit und Abba Jose ben Johanan aus Jerusalem) bestätigt werden4. (3) Aus Mit« teilungen des Josephus geht ferner hervor, daß wehrend der Vorbereitungen zum großen Krieg gegen Rom die Abgaben in Galiläa den sich dort aufhaltenden Priestern gegeben wurden5. Diese der Tempelzeit angehörenden Angaben dürften genügen, um klar zu erweisen, daß während der letzten anderthalb Jahrhunderte des jüdischen Staates von einer Zentralisierung der priesterlichen Einkünfte nicht gesprochen werden kann, und, daß die Darstellung Schürers6: ״Soweit es aber irgend tunlich, war die Verwaltung der Abgaben in Jerusalem zentralisiert. Dorthin wurden sie abgeliefert; von da wurden sie dann an die Priester verteilt. Diese priesterliche Zentralverwaltung erstreckte sich auch über den Zehnten“ — völlig unbegründet ist. Tatsächlich kann er für seine Darstellung außer den oben besprochenen biblischen Stellen, die sich aber 1 זז' מעשר שבי XI 8. Die Quelle ist Mischna Maass. sch. V 6, wo also von diesem besonderen Fall, nicht aber von der allgemein geltenden Sitte die Rede ist (wonach Sch ä r e r II4, 313 Ende Anm. 45 zu ergänzen ist). a Tossefta Pea IV 6; Ketubot III 1; vgl. b. Ketub. 25a ff. 8 Ant. XX 8, 8; 9, 2 vgl. Schürer, a. a. O. 4 ׳lossefta Menahot XIII 21: ״♦.אדי לי מבית ישמעאל בן פיאבי, שהם ההנים גדולים רבניהם גזברין וחתניהן אמרבלין ועבדיהן באין וזזובטין עלינו במקלות» 5 Vita 12; 15. ״ A. a. O. S. 312 f.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.