Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 77 (1933)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zur jüdischen Altertumskunde
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 187 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Zur jüdischen Altertumskunde 187 Nehemias nicht angedeutet. Derartige Neuerungen müssen einer späteren Zeit angehören. 5. Eine durchgreifende Änderung in der Verwaltung des Vorratshauses trat also, wie wir oben sahen, zur Zeit Johanan Hyrkans ein, d. h. die zentrale Verwaltung der Abgaben hörte während seiner Amtsperiode auf. Die verschiedenen Abgaben durften von jener Zeit an durch die Landwirte beliebigen Priestern (Leviten) gegeben werden, wenn sie nicht geradezu von ihnen durch die Priester oder ihre Boten mit Gewalt genommen worden sind. Die halachischen Bestimmungen unserer Quellen widerspiegeln tatsächlich diesen Stand der Dinge. Der Einfachheit halber sei auf die Formulierung dieser Bestimmungen bei Maimonides hingewiesen (1): Es ist verboten, daß der Priester Teruma oder sonstige Abgaben, die zwar ihm zukommen, ehe die Besitzer sie abgesondert haben wegnehme . . und er darf sie, selbst nach der Absonderung durch die Besitzer nicht wegnehmen, es sei denn mit Einwilligung der Besitzer, denn es steht den Besitzern zu, sie dem beliebigen Priester zu geben1. (2) Die Israeliten sind nicht verpflichtet, sich mit der Teruma abzugeben und sie von der Tenne in die Stadt oder von der Wüste in bewohnte Gegenden zu befördern, sondern die Priester gehen auf die Tennen und. die Israeliten geben ihnen dort ihren Anteil2. (3) Es ist Priestern und Leviten verboten, auf den Tennen zu helfen . . ., auch der Israelit darf nicht zulassen, daß sie ihm helfen, sondern er hat ihnen ihren Anteil ehrenvoll zu geben3. (4) Einem Priester oder einem Leviten, der Früchte von einem Israeliten gekauft hat, werden die Teruma und die Zehnten abgenommen und anderen Priestern und Leviten gegeben. Dies ist eine Strafe, damit sie nicht auf die Tennen und in die Keltern sich beeilen und die noch unfertigen Früchte abkaufen, um auf diese Weise die ihren Brüdern zukommenden Abgaben ihnen zu entziehen4. Laut Deut 2612 ff. •hat jeder Besitzer nach Ablauf von je 3 Jahren ein Bekenntnis bezüglich genauer Absonderung הלכות תרומות נ XII 15.- Quellennachweise in den-Kommentaren., 2 Ebd. XII 17. 3 Ebd. XII 18. 4 הלכות מעשר VI 15.