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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1933-01-01 · Heft 3 · p. Seite 179

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
77 (1933)
Issue
Heft 3
Article
Ein Rechtsstreit um den Boden Palästinas im Altertum
Date
1933-01-01
Page
Seite 179 (sequence 8)
Language
German
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Ein Rechtsstreit um den Boden Palästinas im Altertum 179־ Die römischen Uebergriffe konnten von seiten der Griechen nicht unerwidert bleiben. Wieder bot die Bodenbesitzfrage die geeignetsten Argumente zu einer romfeindlichen Invektive. So antworteten die Aetoler gegen den Einspruch Roms zu Gunsten der Akamanen, der durch Hinweis auf Homer begründet worden war, folgendermaßen: ״Was für Leute seien die Römer eigentlich? Doch Hirten, die einen Boden besetzt hielten, den sie durch Raub' den rechtmäßigen Herren weggenommen hätten?"1 Hier er״ scheinen die gleichen Argumente; wie sie von den Kanaanäern gegen die Juden geltend gemacht wurden. Denn Juden und Römer, beide nach ihrer eigenen Ueberlieferung Einwanderer aus fernen Landen, konnten nicht auf den nach griechischen Anschauungen allein unbestreitbaren Rechtstitel der Autochthonie hinweisen. Eine für das Verständnis des palästinensischen Territorialstreits besonders wichtige Parallele bietet die Auseinandersetzung zwischen den phönicischen Karthagern und der umwohnenden alten Numiderbevölkerung nach dem 2. punischen Krieg2. Als 1 S. Justin 28, 2, 8. Der König Mitliridates, dessen antirömische־ Propaganda die Argumente der hellenistischen romfeindlichen Publizistik zum letzten Male zusammenfaßte, beruft sich in gleicher Weise auf die־ römische Urgeschichte: ״Wie sie selber von ihren Gründern erzählen, daß :sie mit den Eutern einer Wölfin gesäugt wurden, so besitzen sie . . einen unstillbaren Durst nach Blut, Herrschaft und Reichtum“ (Justin 38, 6, 8). In dem Brief an Arsakes (Sallust Hist. IV 61, 17 f.) schmäht er die Römer ,,Einwohner . . . ohne Vaterland und Eltern“, die ״alles, was sie besäßen, Haus und Hof und Frauen, Land und Herrschaft nur durch Raub erworben hätten und bis in die Gegenwart ,latrones gentium4 geblieben wären.“ Vgl. G. Schnayder, Quibus conviciis alienigenae Romanos carpserint, Krakau 1928. Der Führer der Italiker im Bundesgenossenkrieg nannte die Römer Wölfe, die Italien die Freiheit raubten (Velleius Paterculus II 27). In der samaritanischen Chronik, die den Titel ״Buch Josuas“ führt (einem mittelalterlichen Legendenwerk), wird Josua von den Bundesgenossen der besiegten Kanaanäer wegen der grausamen Ausrottung der autochthonen Bevölkerung ein reißender Wolf genannt. (Chron. Sam. ed. Juynboll, Leyden 1848, Kap. 27, vgl. Anm. S. 200, 269 und Gen 4927, wo Benjamin ״räuberischer Wolf“ genannt wird.) — Auch die übrigen antirömischen Motive (Spott über die sklavische Abstammung und die verbrecherischen Handlungen ihrer Ahnherren) haben in der antijüdischen hellenistischen Publizistik ihre Parallelen. 2 S. Mommsen, Röm. Gesch. I 670 f. 12*

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