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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1932-01-01 · Heft 6 · p. Seite 565

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
76 (1932)
Issue
Heft 6
Article
Scheeltoth und Jelamdenu
Date
1932-01-01
Page
Seite 565 (sequence 8)
Language
German
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Sclieeltolh und Jelamdenu .565 Stammen die Palmen Babels wirklich — wie die Leute behaupteten — noch aus der Zeit Adams.? Dabei wurde eine Erklärung des R. Jose b. Chanina zu Jer 26 erwähnt: ״In einem Lande, das niemand durchzieht und in dem kein Mensch (אדם) wohnt. Wenn das Land von keinem Menschen durchzogen wird, ist es ja selbstverständlich, daß es von niemandem bewohnt ward? Aber so ist es gemeint: die Gegend, die Adam zur Besiedelung bestimmte, wurde besiedelt, das Land aber, über welches Adam nichts bestimmte, wurde nicht besiedelt1/‘ Welche Entscheidung, welche gesetzliche Bestimmung, welche הלכה ist in dieser Unterhaltung vorhanden? Aber im Sinne von Erörterung paßt הלכה auch als Bezeichnung für dieses agadische Gespräch. Dasselbe gilt von anderen Beispielen für denselben Satz, die bei einer anderen Gelegenheit angeführt werden: 1. Erklärung der halachischen Termini שתוי und שכור. 2. Wer Güter eines erbenlos verstorbenen Proselyten erworben, wodurch kann er es bewirken, daß sie in seinem Besitze bleiben? Dadurch, daß er von einem Teil des Geldes eine Thorarolle kauft. Der zweite Satz ist ja rein agadischen Inhaltes und auch der erste Satz enthält keine eigentliche Entscheidung, keine הלכה, sondern Erklärung zweier in der הלכה vorkommenden Ausdrücke. Also : auch für diese Sätze kann die Bezeichnung הלכה nur im Sinne von Diskussion, Erörterung, Frage und Antwort, ׳ gerechtfertigt werden2. Aber über jeden Zweifel erhaben ist הלכה in der Bedeutung Erörterung in folgender Barajta: תיר איין עומדין להתפלל לא. מתוך דין ולא מתוך דבר הלכה אלא כתוך הלכה פסוקה (Ber. 31a). ,,Man darf sich nicht erheben zur תפילה weder aus einer Gerichts- Verhandlung oder aus (der Beschäftigung mit) einer דבר הלכה, 1 Ber. 31 a: ״אל יפטר אדם מחבירו אלא מתוך דבר הלכה שמתוך כך זוכרהו כי הא דרב כד,נא אלוייה לרב שימי בר אשי מפום בהרא עד בי צניתא דבבל כי מטא להתם א-ל מר ודאי דאמרי איבשי הגי צניתא דבבל איתנהו מאדם הראשון ועד השתא א״ל אדכרתן מילתא דרבי יוסי ברבי חניבא דאמר ר׳ יוסי ברבי חגיבא מאי דכתיב בארץ אשר לא עבר בה איש ולא ישב אדם שם וכי מאחר זולא עבר היאך ישב אלא לומר לך כל.ארץ שגזר עליה אדם הראשון לישוב בתישבה וכל ארץ שלא גזר עליה אדם הראשון לישוב לא בתישבה♦" 2 Erubin 64 a: דאמר מרי בר רב הובא לא יפטר אדם מחברו אלא מתוך דבר הלכה שמתוך כך זוכרו פתח חד ואמר היכי דמי שתוי והיכי דמי שכור שתוי כל שיכול לדבר לפני המלך שיכור כל שאינו יכול לדבר לפני המלך פתח אידך ואמר המחזיק בנכסי הגר מה יעשה ויתקיימו בידו יקח בהן ספר תורה»

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