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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1932-01-01 · Heft 6 · p. Seite 550

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
76 (1932)
Issue
Heft 6
Article
Zur jüdischen Altertumskunde
Date
1932-01-01
Page
Seite 550 (sequence 6)
Language
German
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550 S. Klein kein besonderes Gebäude, sondern in einem Nebengebäude oder Nebenraume der Synagoge untergebracht. 6. Dem vierten Jahrhundert gehört die oben schon angedeutete Verordnung R. Ammis an, der den Schulmeistern (ספרייא) auftrug: Wenn ein Mann zu euch kömmt, der mit Thorakenntnis befeuchtet ist, so nehmet ihn und seinen Esel und seine Sachen auf1. (Den Schulmeister als Verwalter des Fremdenhäuses werden wir noch in einer anderen Erzählung kennen lernen.) Der Befehl des genannten Amoras (der, wie es scheint, eine Art Oberaufsicht über die Synagogen und ihre Beamten in der Gegend von Tiberias aus übte) hatte den Zweck, den würdigen Thorajüngern zu ermöglichen, selbst auf Geschäftsreisen das Fremdenhaus benützen zu können. Da in der Verordnung R. Ammis ganz allgemein über die das Fremdenhaus bewirtenden Schulmeister gesprochen wird, die in jedem Orte Galiläas (und natürlich auch sonst) vorhanden waren, so darf angenommen werden, daß diese Einrichtung in Galiläa ebenso heimisch war, wie etwa im Darom. Wie eng das Fremdenhaus mit dem Gemeindeleben verbunden war, das zeigt die wohlbekannte Agada über das Prokrustesbett der Sodomiter: sie י besaßen ein Bett2, auf das sie die Fremden (אורחים) legten. In Verbindung mit Sodom konnte freilich nicht von der Synagoge des Ortes gesprochen werden, aber auch diese Agada widerspiegelt die Verhältnisse der talmudischen Zeit: selbst die schlechteste Gemeinde besaß ein Fremdenhaus. 7. Auf die Verbindung von Synagoge bzw. Lehrhaus und Fremdpnhaus scheint auch die Mischna Sabbat XVIII, 1 hinzuweisen, welche vorschreibt: Man darf vier oder fünf Körbe Stroh am Sabbat wegen der Gäste und wegen Störung des Lehrhauses (d. h. damit keine Störung im Besuch des Lehrhauses eintrete) ausräumen. Die Zusammenstellung von Gästen (אורחים) und Lehrhaus in dieser Mischna ist sicher nicht zufällig. Es handelt sich nicht 1 jer. Megilla III 4: רבי אימי מפקד לספריא: אין אחא בר' נש (גבכון) מלכלך באורייתא גבכון, תהוון מקבלין ליה ולוזמריה ולמנוי. Vorher :ר׳ חייה, ר׳ יסא: מיקבלין בגו כבישתא - (gemeint ist, daß auch Lasttiere in das Fremdenhaus der Synagoge ein*׳ geführt werden dürfen). Auf diese für unsere Untersuchung überaus wichtige Stelle wurde ich durch Herrn S. Li eher mann, M. A., aufmerksam gemacht. 2 Sanhedrin 109 b:פורייתא, wie oben S: 547 Anm. 1:פוריא.

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