Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 76 (1932)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Zur jüdischen Altertumskunde
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 549 (sequence 5)
- Language
- German
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Zur jüdischen Altertumskunde 549 Verhältnisse bezug hat1: Es geschah im Darom (in Südjudäa); daß dort ein Gastwirt seine Gäste des Nachts plötzlich weckte und sie aufforderte, sich auf den Weg zu begeben, da gerade jetzt eine Reisegesellschaft vorbeiziehe. Die Gäste verließen darauf den Ort, aber Räuber kamen ihnen entgegen und beraubten sie und teilten die Beute mit dem betrügerischen Gastwirt. Eines Tages ging R. Meir nach jenem Ort und wurde bei dem Gastwirt aufgenommen. Auch diesmal versuchte der Gastwirt seinen Betrug auszuführen, doch sprach R. Meir: Ich habe einen Bruder, auf den ich warten will. — Wo ist er? fragte der Wirt. Worauf R. Meir: In der Synagoge. — Und wie ist sein Name? denn ich will gehen, ihn rufen. — Er heißt: ,,Ki-Tob.“ — Während der ganzen Nacht schrie der Gastwirt unaufhörlich am Tore der Synagoge: Ki-Tob, Ki-Tob! doch keiner gab ihm Antwort. Des Morgens stand R. Meir auf, er lud seine Sachen auf seinen Esel, um weiter zu ziehen. — Wo ist dein Bruder? — fragte der Gastwirt. — Hier ist er: nämlich das Licht, von dem es heißt: Und Gott sah das Licht, das es (,,Ki-Tob“) gut sei! Mag es sich bloß um eine hübsch ausgedachte Anekdote handeln, es kann nicht zweifelhaft sein, daß die der Erzählung zugrunde gelegten Einzelzüge dem Leben entnommen sind. Für die uns beschäftigende Frage ist es wichtig, daß im Synagogengebäude ein Fremder ohne weiteres Unterkunft bekommen konnte. R. Meir, der geschäftliche Beziehungen zu Südjudäa, dem Darom, unterhielt2, konnte nicht ins Fremdenhaus sich begeben, da er dort seinen Esel nicht unterbringen konnte. In etwas späterer Zeit ist in Galiläa eine Einrichtung getroffen worden, nicht nur einen Thorajünger, sondern auch sein Lasttier in der Herberge der Synagoge aufzunehmen, wofür natürlich besondere Stallungen errichtet werden mußten. Wir erfahren ferner aus der obigen Erzählung, daß ein Fremdenhaus nicht nur in der Synagoge von großen Städten (wie etwa Jerusalem und Alexandrien), sondern auch in jedem Städtchen Judäas vorhanden war. Dabei erfährt man noch, daß das Synagogentor (תרעא) zugleich dem Fremdenhaus als Eingang diente. War doch das Fremdenhaus 1 Ber. Rabba 92, § 6, Theodor-Albeck 1144—5, wo richtig בדרומה. 2 Hierüber a. a. Stelle.