Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 76 (1932)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Zur jüdischen Altertumskunde
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 548 (sequence 4)
- Language
- German
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548 S. Klein an, ob die Begründer jener Synagoge und Herberge in Jerusalem römische1 oder alexandrinische Juden waren, und ob es sich unter Fremde gerade Festpilger gemeint sind. Wichtig ist, daß in Jerusalem, an der Seite der Synagoge, oder im Synagogengebäude ein Fremdenhaus sich befand. Es wäre auch unbegründet anzunehmen, daß einzig die Theodotos-Synagoge diese wichtige Einrichtung besessen hätte; oder behaupten zu wollen, daß die Vorsteher gerade dieser Synagoge es waren, die als erste ein Fremdenhaus bei der Synagoge in Palästina errichtet hätten. Die oben unter 1. und 2. angeführten Sätze würden entschieden gegen eine solche Behauptung sprechen. Jene Sätze erhalten aber gerade durch die Theodotos-Inschrift die rechte Beleuchtung: an Seite der Synagoge, bzw. in gewissen Nebenräumlichkeiten des Synagogengebäudes standen die Kammern (äcojuara), in denen die Zugereisten ihre Herberge erhielten. 4. Daß so etwas sehr wohl möglich ist, das wußten auch die Amoräer in Babel, die an der oft angeführten Stelle (Pesahim 101 a) davon sprechen, daß fremde Gäste (אורחים) in der Synagoge essen, trinken und schlafen. Da aber nach der Halacha Essen, Trinken und Schlafen, i n der Synagoge ganz entschieden untersagt ist2, so wurde schon von den ältesten Talmudkommentatoren im Morgen- und Abendlande angenommen, daß es sich um gewisse Nebenräumlichkeiten der Synagoge handeln müsse, wo die Gäste untergebracht wurden3. 5. Kam ein Ortsfremder in eine jüdische Stadt, so begab er sich sofort in die Synagoge, um dort Nachtquartier zu bekommen. Das ersieht man aus der folgenden Erzählung des im 4. Jahrhundert lebenden R. Levi, die aber auf viel ältere 1 So schrieb ich in Corp. Iascr. nach einer Vermutung G h a j e s’ ז״ל. 2 Toss. Meg. III (II) 7 : אץ אלכלין בהן ואין שותין בהן ואין ישיגין בהן, 3 Vgl. R. Nissim in Resp. Geon. Lyck Nr. 105;Tossatot Pes. a. a. O.; Hamanhig הלכות שבת Nr. 14. Es ist wohl kein Zufall, daß Majmuni ה׳ שבת XXIX 8 auf ״וגנח׳ keine Rücksicht nimmt ((ולמה מקדשין בבהכ״ג? מפני האורחין שאוכלין ושותין שט). Zum Essen und Trinken in der Synagoge vgl. ה׳ תפלה XI 6: וחכמים ותלמידיהם מותרין לאכול ולשתות בהן מדוחק. In den Gegenden, wo Majmuni lebte, gab es offenbar keine Nebenräumlichkeiten an Seite der Synagoge für Fremde. Vgl. auch ה׳ מתנות עניים IX 3.