Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 76 (1932)
- Issue
- Heft 5
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 531 (sequence 7)
- Language
- German
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Besprechungen 531 den Rabbinen erlaubt. Aber das Verbot, auf See zu gehen weniger als drei Tage vor Sabbath, wie es Schammai festsetzte1, weist doch sicher auf eine frühere Meinung hin, wonach Seefahrten am Sabbath untersagt waren, selbst wenn man schon noch früher das' Schiff bestiegen hatte. Das geht klar aus der Tatsache hervor, daß das Gesetz betr. der Reisen zu Schiff identisch ist mit dem über Kriegführung im Angriffskrieg, eine Tätigkeit, die der alten Halacha sicher durchaus als verboten gilt2. Das Buch der Jubiläen stellt Fasten am Sabbath als Todsünde hin. Der Talmud gibt wohl das Verbot zu5, hält es aber nicht für strafbar. Es läßt sich garnicht bestimmen, ob das Buch der Jubiläen oder die talmudische Überlieferung genauer die ältere pharisäische Anschauung wiedergeben. Aus der Erzählung des Rabbi Ebeser ben Jakob von einem Gerichtshof. der einen Mann zum Tode verurteilte, weil er am Sabbath auf einem Pferde ritt, einen andern, weil er mit seiner Frau unter einem Baum Umgang pflegte4, können wir entnehmen, daß viele Vergehen, die spätere Generationen geißeilte, von früheren Richtern schwer geahndet wurden. Wie Albeck hervorhebt5, sind die übrigen Verbote, die noch im Buch der Jubiläen aufgezählt werden, identisch mit denen, die in der Mischna Vorkommen: ״Jeder, der sein Feld bestellt, sei es bei seinem Haus oder irgendwo sonst; und wer ein Feuer an zündet; oder wer auf irgend einem Tier reitet, . . . und wer irgend eines schlägt oder tötet, oder einen Vogel oder ein Tier schlachtet, und wer ein Tier, einen Vogel oder einen Fisch fängt, . . . soll sterben“ (50, 12). Die einzige Ausnahme ist das Verbot des Reitens, wo der Text etwas zweifelhaft ist. Aber die ausdrückliehe Feststellung des eben erwähnten Rabbi Elieser ben Jakob, daß ,,zur Zeit der Griechen ein Mann wegen Reitens am Sabbath hingerichtet wurde“®, läßt keinen Zweifel darüber, daß die älteren makkabäischen Autoritäten mit dem Buch der Jubiläen darin Übereins timmten* daß sie diese Tätigkeit von der Bibel aus für verboten und todeswürdig hielten. Ähnliche Einwände mögen gegen viele andere Argumente Albecks gemacht werden; ich behalte mir vor, bei anderer Gelegenheit darauf zurückzukommen. Indessen ist es notwendig, kurz auf einige wichtige Übereinstimmungen zwischen dem Buch der Jubiläen und der rabbinischen Tradition hinzuweisen, die Albeck anscheinend übersehen hat. Das Buch der Jubiläen erzählt uns, daß Isaak genau zwei Jahre nach seiner Geburt 1 Sifre, Deuteronomium, 203 (111 b). 2 Sifre, ebd. 3 Albeck, S. 10. 4 Jebamot 90 b, Jer. Hagiga 22 (78 a), und vgl. Journal of Biblical Literature XLIX, 1930, S. 27 ff. Wie ich dort bereits andeutete, können wir nicht mit dem Talmud annehmen, daß'ein Gericht jemanden hingerichtet hätte, der nicht wirklich todesschuldig wäre, nur als Beispiel für schlimmere Verbrecher. Eine solche Handlungsweise würde nur die Achtung vor dem Gesetz untergraben und nicht auf bauen. 5 S. 11. 6 Vgl. Anmerk. 25. ־34