Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 76 (1932)
- Issue
- Heft 5
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 530 (sequence 6)
- Language
- German
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Besprechungen 530 möchte durch die Zusammenkunft verunreinigt werden1. Als die. Sitte in Vergessenheit geriet, wurde sie, soweit es die allgemeine Bevölkerung betraf, noch beibehalten, wie so manche andere Sitte bei der ersten Zu־ sammenkunft zwischen Mann und Frau2. Wir wissen aus einer alten Baraita, daß es üblich war, das jungvermählte Paar am Sabbath zu trennen, obwohl die Hochzeit schon zu Beginn der Woche stattgefunden hatte. Die Annahme des Talmud, daß das Brautpaar nur getrennt wurde, wenn sie noch nicht zusammen gelebt hätten, ist absolut unwahrscheinlich, wie ein Blick in die Baraita zeigen wird. Es heißt da ausdrücklich ומפרישץ את החתן מן הכלה לילי שבת תהילה; die Trennung wird also als ein all״ gemein üblicher Brauch hingestellt, aber nicht als ein Gesetz, das für den ungewöhnlichen Fall vorgesehen ist, wo ein junges Paar aus irgend einem Grunde den größeren Teil der Woche noch getrennt gelebt hat. Die spätere Ansicht, nach welcher ehelicher Umgang gerade am Sabbath3 erwünscht ist, kann kaum als ein Argument gegen die Annahme eines früheren Verbotes gelten. Wir finden in vielen Fällen, daß die Rabbinen, wenn sich die Sitten änderten, nicht nur erlaubten, was früher verboten war, sondern die Verbote in positive Gebote umwandelten. Ein gutes ]Beispiel dieser Umkehrung ist die Heirat der Nichte,-die, ursprünglich verboten, später als besonders lobenswert bezeichnet wurde4. Weiterhin gibt Albeck dem Worte ,,auf die Reise gehen“ die Bedeutung ,,seine Wohnung verlassen“ und sieht in dem Verbot, auf weite Entfernungen zu reisen, eine anti-pharisäische und sektiererische Vorschrift* sein Haus nicht zu verlassen (S. 9). Das erscheint mir gänzlich ungerecht־ fertigt. Die einfache Bedeutung dieser Worte ist, daß man nicht zu einer weiten Reise am Sabbath aufbrechen soll, auch nicht zu Fuß, und. das steht durchaus im Einklang mit. dem rabbinischen Gesetz. Das Buch der Jubiläen kennt einfach noch nicht die Grenze, die später festgesetzt worden war, um eine längere Reise von einem kurzen Weg zu unterscheiden,, nämlich 2000 Ellen5. Reisen zu Schiff, im Buch der Jubiläen noch verboten, werden von 1 Für die Zurückhaltung vom ehelichen Verkehr für drei Tage vor dem Sabbath, vgl. Exodus. 1916, Babli Sabbath 86 a. 2 Tosefta Ketubot 1! (S. 260) und Babli ibid 3 b. 3 Jer. Ketubot 5,, 30 a und Babli ibid 62 b. 4 Jebamot 62 b und vgl. Ginzberg, Unbekannte Sekte, S. 32. 3 Der Verfasser will bestreitenל daß das Buch der Jubiläen liur eine längere Reise verbietet, aber niemanden daran hindert, seine Wohnung 5h1 verlassen; wir können ihm darin nicht folgen. Aber selbst, wenn wir seine Interpretation gelten ließen, kann er denn daran festhalten, daß die Sabbath-Grenze von 2000 Ellen bereits in früh-pharisäischen Zeiten bekannt und eingeführt'war?■ Weist nicht gerade ihre Ablehnung durch die Sadduzäer darauf hin, daß sie sich erst allmählich im Verlauf der Kontroversen entwickelte? : ־־fr r:;