Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1932-01-01 · Heft 5 · p. Seite 529

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
76 (1932)
Issue
Heft 5
Article
[Rezension]
Date
1932-01-01
Page
Seite 529 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2829132-2829983-2829989-2837877--51568-2837970
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Besprechungen; 529 Gesetzgebern und Erklärern aus, die trotz der ausdrücklichen talmujiischen •Peststellung,, daß: das Arbeiten an Halbfeiertagen (חול המועד) biblisch ver- . boten sei, erklären, es sei nur von den Rabbinen untersagt worden1; Die Herabsetzung biblischer Verbote auf den Stand rabbinjscher Verordnungen entspricht der allgemeinen Neigung der späteren Halacha, in vieler Hinsicht etwas nachzugeben. Aus ,dieser Tendenz heraus ist es erklärlich, warum ein Gesetz, wie das aus dem Buch der-Jubiläen, das bestimmt: ״Wasser; das am Freitag2 nicht vorbereitet wurde, darf am Sabbath nicht benutzt werden,‘6 mit späteren rabbinischen Lehren nicht mehr über- ..־einstimmt. Das Gesetz von מוקצה, wie-es. von späteren-Autoritäten ausgelegt wird, konnte sich nicht auf Wasser beziehen, aber wir könnesn nicht -deswegen das Buch der Jubiläen als anti-pharisäisch betrachten, solange nicht bewiesen ist* daß.auch frühere Autoritäten in dieser .Hinsicht .nach- ..:giebiger waren. Die Voraussetzung würde natürlich die sein,: daß das. frjühpre . מוקצה-Gesetz strenger, war., als das. späte re3;.wenn, es sich so verhält,; darin ist leicht anzunehmen, .daß manche Autoritäten sogar den Gebrauch tes Wassers verboten^ welches, nicht am Vorabend des^ Sabbath schon vo.rbereitet worden war. .. . . V :•••,׳•. . . .- Das Verbot des. Beischlafes am Sabbath, wie es im Buch der, Jubiläen erwähnt wird, muß meiner Meinung nach von den ersten Pharisäern angenommen worden sein und hat offenbar Spuren in manchentalmudischen Traditionen ,!unterlassen. Schorr4 hat vor langer Zeit einmal nachgewiesen, daß die Sitte, Hochzeiten am ״Vorabend des.vierten Tages“5, d. h. am Dienstag abend zu feiern mit der. Tradition in Verbindung gebracht werden muß, daß ״die früheren, Frommen nur am vierten Tag der. Woche mit ihren Frauen zusammen zu kommen pflegten6‘®. Er hat sicherlich recht, wenn ״er in dieser alteri Sitte nicht einen Versuch sieht, die.Geburt eines Kindes am Sabbath zu verhüten7, sondern eine Furcht,, der Sabbath 1 Mekilta ibid., Friedmann 9 b, Horovitz--Rabin 30;־ Hagiga-lfta und vgl. Tosafot z. St. Stichwort חולו של מועד und" Maimonides; ־ Flilkot Jom tob 7!.: '• : ׳ : -: ׳ 2 Dies ist die natürliche Erklärung der Stelle, vgl. Ginzberg, Unbekannte Sekte,. S, 87- . Albecks Versuch, aus dieser :;Stelleein 1Verbot des Wasserpumpens am Sabbath abzuleiten, scheint, mir. nicht gerechtfertigt. Die ausdrückliche Feststellung ״welches er nicht für: sich am sechsten Tag vorbereitet hat66, macht alle Beispiele' Albecks hinfällig. 3 Vgl. Friedmann in seiner Ausgabe der Mekilta 10 a, Anmerk. 22. 4 He-Halüz 631. Auf den Artikel von Schorr wurde ich durch Prof. Louis Ginzberg. aufmerksam gemacht. Er war min noch unbekannt, als ich die B.araita in Ketubot 3 b zitierte als Stütze für: dieselbe.Vermutung in der Harvard Theological RevievV, XVI, 1923, S. 48, Anmerk: 30.: 5 Mischna Ketubot 1!. 6 ־ Nidda 38 a.: 7 Der; Satz שלא יבאו נשותיהן לידי חלול שבת, in der talmudischen Version der Baraita kann nur eine Glosse sein, die einen späteren •Grund für einen früheren Brauch angab. :Monatsschrift, 76. Jahrgang 34

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.