Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 76 (1932)
- Issue
- Heft 5
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 527 (sequence 3)
- Language
- German
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Besprechungen 627 nur als rabbinisch verboten betrachtet1, und der Beischlaf, den das rabbinische Judentum erlaubt. Die Unterschiede in der Formulierung de& Sabbath-Gesetzes in diesem Buch und dem der Mischna scheinen Albeck ausreichend zur Annahme, daß der Verfasser des Buches der Jubiläen Mitglied einer Sekte war, die von der herrschenden pharisäischen Tradition der damaligen Zeit abwich. Mir scheint vielmehr, daß wir auf Grund unserer Kenntnis der allgemeinen Entwicklung des rabbiriischen Gesetzes mit Recht schließen können, daß die meisten der Sabbath•-Verbote im Buche der Jubiläen den Ansichten der damaligen Schriftgelehrten entnommen waren. Die Mischna erklärt allerdings, das Tragen von Haus zu Haus am Sabbath sei nur rabbinisch verboten. Aber wurde diese Meinung auch von den frühesten Autoritäten geteilt? Allein die Einrichtung des ״Erub“, um das Gesetz des Tragens von Haus zu Haus zu umgehen, ist ein unwiderlegbarer Beweis dafür, daß sie das Gesetz selbst für biblisch hielten. Wenn das Gesetz ihrer Ansicht nach nur ״sopherisch“ war und sie es unerträglich und unausführbar fanden, warum suchten sie dann einen Ausweg es zu umgehen? Warum schafften sie es nicht einfach ab2? Die Tatsache,. 1 ebd. 11 b. 8 Der Grundsatz: :אין בית דין יבול לבטל דברי בית דין חבירו אלא אם כן גדול ממבו בחכמה ובמניך ,,ein Gerichtshof darf nicht die Entscheidungen eines anderen für nichtig erklären, wenn er nicht an Zahl und Weisheit überlegen ist“ (Edujothl5), wie er ursprünglich formuliert war, bedeutete zweifellos,, daß bei gleichzeitigen Gerichtshöfen der, der die größere Anzahl und größere Autorität besitzt, Handlungen und Entscheidungen von kleineren Gerichten annullieren kann. So konnte ein Gericht mit 71 Mitgliedern andere mit nur 23 Mitgliedern beherrschen, und diese 23 wieder konnten Entscheidungen von Lokalgerichten von sieben oder drei beiseite schieben. Die Worte בית דין הבירו zeigen deutlich, daß der Grundsatz nicht‘von Gerichten verschiedener Zeiten, sondern von derselben Zeit spricht. Wie־ gewöhnlich erklärt wird, hat das Wort במבין keine Bedeutung in der Regel. Denn jedes Sanhedrin besteht aus 71 Mitgliedern; kein Sanhedrin kann daher größer sein, als ein andres ,,in der Zahl“. Diese Interpretation der Mischna stammt von meinem verehrten Lehrer Louis Ginzberg; Zwar glaubte eine so frühe Autorität wie R. Johanan (jer. Schebiit 1!), daß־ diese Regel sich auf Gerichte verschiedener Zeiten bezog und ein späteres Sanhedrin verhindern sollte, irgend welche Handlungen seiner Vorgänger für nichtig zu erklären. Aber diese Interpretation konnte Rabbi Juda dem Patriarchen nicht bekannt gewesen sein, der das Verbot, Öl von Nichtjuden zu benutzen, aufhob, das mehr als ein Jahrhundert unter den 18״ Verordnungen“ (jer. Aboda Sara 2P) in Kraft gewesen war. Die Erklärung, die der Jeruschalmi und der Babylon. Talmud (Aboda Sara 36a): dafür geben, daß das Verbot des Öles von Nichtjuden nicht allgemein anerkannt 1war, ist nicht ausreichend. Denn wenn das Verbot nicht stark war, wozu brauchte man es dann erst abzuschaffen? Aber abgesehen