Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 76 (1932)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zur Frage der Zusammensetzung der Vierländersynode in Polen
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 521 (sequence 3)
- Language
- German
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Zur Frage der Zusammensetzung der Vierländersynode in Polen 521 einschätzern), die Sch. selbst veröffentlicht1 hat, stammt aus dem Jahre 1753; und sie ist unvereinbar mit Schippers Ausführungen; denn hier wird die Zahl der Landesältesten und ,,Schamaim‘* genau mit 47 angegeben (25 + 22). Sch. versucht zwar diesen Gegensatz dadurch aus der Welt zu schaffen, daß er auf Grund einer archivalischen Notiz unterscheidet zwischen Landesschamaim (wiernicy wojewodzcy, taksarze),. die die Gemeinden mit Direktiven an die Synode schickten und Hauptschamaim (wiernicy generalni), die die Synode selbst aus den Landesältesten bestimmte. Nach einer Quelle aus dem Jahre 1740 betrug die Anzahl der Hauptschamaim etwa 4 oder 5. Im Jahre 1753 sollen es nach Schippers Vermutung 7 gewesen sein, die er von der Gesamtzahl abzieht, so daß wieder die Zahl von 40 Delegierten und Schamaim herauskommt. Aber wenn die Hauptschamaim zugleich die Landesältesten waren, woher ist dann erwiesen, daß sie auch bei den ,, Schamaim" mitgezählt •.•־wurden■?■ Die Unmöglichkeit seiner Ausführungen wird noch klarer durch eine Urkunde2 aus dem Jahre 1739, aus der klar hervorgeht, daß die Hauptschamaim keine besondere Funktion hatten, ja, daß es überhaupt kein derartiges Amt gab. Die Beschlüsse der Landesschamaim bedurften einer Bestätigung durch vier angesehene Landesälteste; diese wurden in den polnischen Quellen ,,Haupteinschätzer“ genannt. Wir müssen also die Urkunde dahin verstehen, daß die Zahl der Schamaim und der Landesältesten zusammen 47 betrug; und nimmt man dazu die 7 Landesrichter3, so ergibt sich für das Jahr 1753 die Mitgliederzahl von 54. Im 1 Ebd. S. -98, Nr. 4. 2 M. Schorr : Zydzi w Przemyslu. Urkunde Nr. 135; Schipper a. a. O. S. 90. ' 3 Schipper zählt — wie es scheint, mit Recht — 7 Landesrichter, obwohl Nathan Hanower (in יון מצולה) nur von 6 spricht. In Briefen und Approbationen der Synode sind bald 6, bald 7 Richter unterschrieben. Vgl. z. B. den Brief der Synode an die Gemeinde Amsterdam, den Seligmann im Gedenkbuch für Samuel Poznanski, Warschau 1927, S. 151 veröffentlicht hat; die Approbation der Bibel in jidd. Übersetzung, Amsterdam 1679* und Lewin: Neue Materialien zur Geschichte der Vierländersynode II, 33—37; III, 48—54. Zu Schippers Rechtfertigung soll Perles Arbeit in MGWJ 1867 (S. 153) erwähnt werden, die Sch. benutzt hat, allerdings aus zweiter Quelle.