Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 76 (1932)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zur Frage der Zusammensetzung der Vierländersynode in Polen
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 520 (sequence 2)
- Language
- German
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520 Israel Halperm Setzung der Vierländersynode1, in der Sch. auf Grund archivalischer Regesten nachzuweisen sucht, daß die Zahl der Vorstandsmitglieder der Vierländersynode derjenigen des Synhedrions entsprochen habe. Sie setzte sich seiner Ansicht nach zusammen aus: a) der Exekutive (gemeint sind die Landes ältesten zusammen mit den! Parnes, dem Schriftführer und den Vertrauensleuten נאמנים der Synode) 23 Männern, wie die Zahl des kleinen Synhedrions; b) dem Hohen Gericht (דייני• מדינה oder דד׳-א pö) — 7 Männern; c) den Delegierten selbst (in seiner Sprache די אייגנטליכע דעלעגירטע) zusammen mit den Steuereinschätzern (Schamaim) 40 Männern,, zusammen also 70 Männern. Aber das ganze Gebäude, das. Schipper ,,nach dem biblischtalmudischen Modell“ aufzubauen sucht, bricht schon bei dem ersten Blick zusammen. Denn erstlich hatte das Synhedrion nicht 70, sondern 71 Mitglieder2. Ferner sind die Delegierten zugleich die Landesältesten, wie auch Sch. weiß3. Danach bestand die Vierländersynode nicht aus 70, sondern aus 47 oder ohne die Mitglieder des Gerichts aus 40 Mitgliedern. Aber auch die Zahl von 40 Steuereinschätzern und Delegierten ist nicht als ständige Zahl bewiesen; es erscheint vielmehr undenkbar, daß die Synode, die ursprünglich aus 3 oder 4 administrativen Einheiten (Ländern) bestand, immer die gleiche Anzahl von Mitgliedern beibehielt, obwohl später die Zahl der Länder und Gemeinden, die ihre Vertreter schickten, anstieg und im Jahre 1764 sogar die Zahl 22 erreichte. — Schipper gründet seine Berechnung auf die Verzeichnisse der ,,Länder“ und Gemeinden aus den Jahren 1717 und 1764 und vereinzelte Daten über die Zahl der Delegiertet! von einzelnen ,,Ländern“ und Gegenden. Aber diese Angaben stammen aus verschiedenen Zeiten zwischen 1664 und 1754; und woher weiß Sch., daß jedes ,,Land“ und jede Gemeinde während dieser langen Zeit immer eine und dieselbe Zahl von Gesandten besessen hat? Die einzige erhaltene genaue Nachricht über die Zahl der Landesältesten und ״Schamaim“ (Steuer- 1 Historische Schriften des Jüdisch-Wissenschaftlichen Instituts.» Warschau 1929, S. 82—87. . 2 Weinryb S. 165, 3. 3 Histor. Schriften, ebd. S. 85, 113, Anm. 2.