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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1932-01-01 · Heft 5 · p. Seite 514

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
76 (1932)
Issue
Heft 5
Article
Die Verbindung der Prager Familien Oettingen-Spira (Wedeles) -Bondi
Date
1932-01-01
Page
Seite 514 (sequence 4)
Language
German
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514 Tobias Jacobovits Libro Judae. albo III. fol. I371 nach seinem Todt, diesen beiden Söhnen gehören solle, weilen jedoch Er hat aber nach der Feuer״ bremst 1688 (1689) während seiner Abwesenheit in Wien das Haus,, welches Mich! bewohnet, für 5000 fl. aufbauen lassen, daher haltet er sich befugt, seiner lieben Tochter Schifferle den 3. Stock als Eigentum zu geben. Schifferle sei berechtigt, zu bauen und zu schalten und walten. Sie kann sich auch darauf 750 Rhein. Gulden ausborgen. Die beiden Söhne dürfen sie nicht kränken. . . Sollten die beiden Söhne sie nicht vererben lassen, müssen sie ihr 3000 fh befahlen, oder ihren leiblichen Erb oder Erben. . . . .“ Am 20. März 1711 erhoben zwar Michl und Elia Wedeies einen schriftlichen Einspruch gegen den ,,zu Händen ihrer Schwester Schifferle . . . ein verleibten Contrakt“, doch zogen am 12. Dezember 1712 Michl und die Familie des vorher verstorbenen Elia diesen Einspruch zurück. Der weitere Verlauf der eben erwähnten Schenkung zeigt uns,, daß wenn auch Schifra nicht die Gattin des Isak Salomon Bondi war, sie doch nahe Beziehungen zu ihm hatte. Nach dem Tode des R. Wolf Spira im Jahre 17152 mußte die Erbschaft nach ihm geregelt werden. Der Magistrat forderte daher am 1. Juli 1715 die Erben auf, sich zu entscheiden: ,,ob sie der Schiffera Oppenheimerin oder Wedelessin den dritten Gaaden . . . oder 3000 fl. geben wollen“. Da Schifra zu dieser Zeit in Hannover bei den Verwandten der ersten Frau David Oppenheims weilte^ erteilte sie von dort aus dem Isak Salomon Bondi am 7. Juli 1715־ ,,voükommliche Gewalt und Vollmacht‘,,daß Er im nahmen und statt meiner sowohl bey einem löblichen Magistrat als auch bey den Eltesten der Prager Judenschaft und wo es vonnöten sein möchte nicht allein meine Erbgerechtigkeit, sondern auch mein in den Stadtbüchern erworbenes Jus wie Rechtens auszuführeny meinen gebührenden Erbtheil einkassieren, wie nicht minder meine 1 Woselbst eingetragen ist, daß Wolf Simon Wedeies am 7. September 1671 von Wolf Piekeles Levita zwei Teilhäuser um 700 Rhein, kaufte: 1. an der Ecke der ,,alten Neuen Schull“, 2. neben des Lippmann Wallerstein Hause, für sich und seine beiden Söhne Elias und Michl. Sie sollen ,,R. Wolf und R. Simon bei ihren Lebzeiten und danach R. Elia und Michl ganz und! gar gehören66. 2 Vgl. Gal Ed Nr. 65.

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