Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 76 (1932)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Erlösung Elisa b. Abujahs aus dem Höllenfeuer
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 445 (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2829132-2829983-2829988-2837636--51464-2837835- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Erlösung Elisa‘ b. Abujahs aus dem Höllenfeuer 445 konnte in diesem Falle die Möglichkeit auch nur erwogen werden, daß er für seine eifrige Beschäftigung mit dem mündlichen Gesetze von der ewigen Strafe in der Hölle ganz sollte befreit werden, und die Betonung dessen, daß er nicht in die zukünftige Welt eingehe, scheint sonderbar. Daher ist die frühere Vermutung wahrscheinlicher, daß nach der Meinung seiner Zeitgenossen Eli§a‘ von Gott wohl zu den ' schweren Sündern gerechnet ward, die nach zwölfmonatlicher Züchtigung in der Hölle völliger Vernichtung anheimfallen, daß ihn aber sein Thorahstudiüm von der Höllenstrafe befreite, ihm jedoch keine Hoffnung ließ, je des ewigen Lebens teilhaftig zu werden1. R. Meir war mit der von Eliäa's Zeitgenossen angeregten, unentschiedenen Lösung für das Schicksal seines Lehrers nicht einverstanden, scheint aber keine Möglichkeit gefunden zu haben, bei Gott für die Erlösung Eliäa's von der ihm bevorstehenden Strafe oder für eine Abänderung dieser Fürbitte einzulegen, als ob die Schwere derVersündigungdesThorahgelehrten jede Bitte um Berücksichtigung seinesThorahstudiums als wirksame Sühne und eine Anbahnung seiner Erlösung ausgeschlossen hätte. Es ist jedenfalls schwer zu verstehen, daß R. Meir sich vornahm, nach seinem Tode bei Gott dafür einzutreten, daß aus Eliäa's Grab Rauch aufsteige, und daß es ihm auch gewährt wurde, da nach seinem Tode in Wirklichkeit aus Eli§afs Grab Rauch aufstieg. Da sonst, so weit die rabbinischen Nachrichten reichen, nirgends gemeldet wird, daß aus den Gräbern anderer, ebenso schwerer Sünder Rauch aufstieg, was hatte R. Meir im Sinne, als er sich solches im Falle Elisa's vornahm, und wie stellte er sich dessen zukünftiges Los bei Gott vor? Nahm er an, daß Eli§a’ wohl für seinThorahstudium zeitweilig verschont bliebe, aber nach Gottes Willen und Beschluß nach Verlauf einer gewissen Zeit die ihm für seine, als eines Thorahgelehrten um so schwerer anzusrechnenden Sünden die ihm gebührende Strafe im Höllenfeuer werde abbüßen müssen? Und war es sein Wunsch, daß die Vollstreckung der Strafe erst beginne, wenn er selbst das Verdienst der eigenen Thorahkenntnisse, die er zum Teile Eli§a', seinem Lehrer, verdankte, zur Erlösung des- 1 Es wäre von großem Interesse zu ermitteln, wann die von R. Jose b. IJalaftha vertretene große Milderung der angenommenen schweren Höllenstrafen zum fast ausnahmslosen Purgatorium im Lehrhause durchgedrungen ist. Vgl. Strack-Billerbeck, IV, 1045.