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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1932-01-01 · Heft 4 · p. Seite 431

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
76 (1932)
Issue
Heft 4
Article
Die Erlösung Elisa b. Abujahs aus dem Höllenfeuer
Date
1932-01-01
Page
Seite 431 (sequence 20)
Language
German
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Die Erlösung Elisa6 b. Abujahs aus dem Höllenfeuer 431 infolgedessen an der Auferstehung teil1. Obgleich hier nicht behauptet wird, daß Jarobeam bereits fast durch vier Jahrhunderte vor der ersten Zerstörung Jerusalems und dem Brande des Bodens Palästinas seine Sünden in der Hölle ganz oder zum Teile abgebüßt haben sollte, und es den Eindruck erweckt, daß seine Höllenstrafe noch gar nicht begonnen hatte und er derselben noch gewärtig ist, trat das Feuer, das den Boden Palästinas sieben Jahre lang verzehrte, an Stelle des zu erwartenden Höllenfeuers und vollzog dieselbe Strafe an den Gebeinen Jarobeams und seiner Genossen in der Erde, und diese Könige werden nun, von ihren Sünden gereinigt, an der früheren Auferstehung im Lande Israels teilhaben2. Wenn im Falle Elisaf b. Abujahs das Gleiche beabsichtigt 1 In Perikt. rab 1, 3a ist diese Erklärung etwas verschieden wiedergegeben: Womit Gott Jarobeam, den Sohn Nebats, und seine Genossen bestrafen wollte, vollzog Er an ihnen während der sieben Jahre, in denen das Land Israels im Feuer brannte, so daß sogar Jarobeam, der Sohn Nebats, und seine Genossen in der messianischen Zeit auferstehen werden. Was verursachte es, daß sie vom Gerichte der Hölle befreit wurden und wieder leben werden? Die Tatsache, daß sie im Lande Israels begraben wurden, denn es heißt Deut 324g: Und sein Boden sühnt sein Volk. Nach Synh. 10, 2 haben die Könige Jarobeam, Ahab und Manasse, — nach R. Jehudah b. Ilai nur die zwei ersten •— keinen Anteil an der künftigen Welt, das heißt, sie sind zur Hölle verurteilt. In Synh. 103b in der Baraitha sagt R. Simon b. Eleazar im Namen des R. Meir, daß Ahaz, Ahazjah und alle Könige Israels, von denen berichtet wird, daß sie getan, was böse ist in den Augen des Ewigen, nicht wieder mitrden Gerechten in der künftigen Welt aufleben und auch in der Hölle nicht gestraft werden; dagegen Salomo und Zidkijah, trotzdem sie Böses getan, in der künftigen Welt wieder belebt werden (Rasi). 2 Ännlichen Charakters ist in Gen. r. 28, 9; Lev. r. 7, 6; Bacher, Paläst. Amoräer I, 151, 6, die Bemerkung R. Johanans zum Satze R. Akibas in ‘Eduj. 2, 10: ,,Die Strafe des Geschlechtes der Sündflut dauerte zwölf Monate‘6. Haben sie damit ihre (volle) Strafe erhalten und werden sie an der künftigen Welt einen Anteil haben? Denn R. Johanan sagte, daß Gott jeden Regentropfen, den Er auf sie fallen ließ, vorher in der Hölle siedend heiß machte, Hiob 617, besagend, daß sie vollständig verbrannt wurden. In jer. Synh. X, 29b, 67 ist R. Josua b. Levi der Urheber des Ausspruches, daß das Geschlecht der Sündflut endgültig verbrannt wurde, indem in Hiob 61בחומר ד durch siedendes Wasser erklärt wird, und גצמתו durch לתולטנית, wie in Lev 2523. Die Frage R. Johanans ist in unserem Texte nicht beantwortet, und die von Strack-Billerbeck IV, 1047 gebotene Über- Setzung ist nicht richtig.

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