Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 76 (1932)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Gebot und Mysterienhandlung
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 322 (sequence 4)
- Language
- German
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322 Michael Gruttmann noch andere Bestimmungsstücke hinzufügt, keine Gegensätze. Daran ändert auch nichts das vielbetonte c) Lohnverhältnis, das der jüdischen Religion als weiteres Merkzeichen aufgeprägt wird, gegenüber dem Gnaden verhält״ nis, von dem die umweltlichen Religionen beherrscht werden1. Die Vorstellung, daß das ״Gebot'" von Gott zu Mensch ein rein juristisches Vertrags Verhältnis geschaffen habe, aus dem sich für die Diener Gottes zwangsläufige, rechnerisch bestimm״ bare Lohnansprüche ergeben, wird von niemand schärfer ver״ neint als von den Lehrern des Traditionsjudentums: ״Achte auf das leichte Gebot wie auf das schwere, denn du kennst den Lohn der Gebote nicht" sagt Rabbi (Abot II, 1). Von Antigonos aus Socho, der um 200 a. gelebt hat, stammt der Spruch: ״Gleichet nicht den Knechten, die den Herrn um des Lohnes willen dienen, sondern seid den Knechten gleich, die den Herrn dienen, ohne Absicht Lohn zu empfangen" (ebd. I, 3). Ein anderer nicht minder kennzeichnender Spruch aus frühtalmu״ discher Zeit lautet: ״Übe die guten Handlungen ihrer selbst willen und rede von ihnen in selbstloser Absicht; mache sie nicht zur Krone, dich damit zu schmücken und nicht zum Beil, damit zu spalten" (R. Eleazar b. Zadok, Ned. 62 a). Damit ist allerdings noch nicht gesagt, daß der jüdische Religionsethiker den Vergeltungsgedanken als solchen grund״ sätzlich ausschaltet, noch weniger aber, daß der Gläubige selbst jede Beziehung zwischen Frömmigkeit und Hoffnung zu ver״ neinen habe. Praktisch steht die Sache vielmehr so, daß mit dem religiösen Sinn immer auch Hoffnungen in Verbindung treten. Wie man nun diese glaubensmäßige Beziehung zwischen praktischer Frömmigkeit und Hoffnung auf Heil be״ zeichnen soll, ob mit ״Lohn" oder ״Gnade", ist, sofern man nicht noch andere Bestimmungsstüeke hinzufügt, ein Streit um Worte: Denn einerseits wissen auch die jüdischen Lehrer, daß der Mensch zu seiner seelischen Erhebung mit der eigenen kraft nicht auskommt und der göttlichen Hilfe bedarf: ״Wer sich reinigen will, dem wird (von oben her) geholfen" (Sabb. 104 a). Viel deutlicher kommt das Fehlen jedes juristischen An״ 1 A. a. O. '387 f. Schürer, Geschichte des jüdischen Volkes 4 II. S. § 28 S. 537—574 (Das Lehen unter dem Gesetz).