Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 76 (1932)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Anfänge der israelitischen Gemeinde zu Kiel
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 236 (sequence 8)
- Language
- German
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236 A. Posner weder imstande noch geneigt bin, mein Amt auch nur interimistisch noch länger zu verwalten und gern der Leitung einer neuen Wahl überhoben sein möchte". Damals ist S. Jonas Kassierer und zweiter Vorsteher, und B. Behrens . Schulvorsteher. Eine Besprechung im Rathause zeigt, daß wenig geeignete Gemeindemitglieder für den Vorstandsposten vorhanden sind. Die Kaufleüte Lask und M. W. Salomon werden vorgeschlagen. Am 12. 4. 1874 kann Behrens dem Magistrate mitteilen, daß J. Lask gewählt sei, aber er ,,wünscht sich nur Einem hochlöblichen Magistrat persönlich vorzustellen, wenn er hierzu eine Vorladung erhält". Am 21. 4.1874 schreibt er dem Magistrat, daß er zum Präses gewählt sei. Jonas und Behrens bleiben in ihren bisherigen Funktionen. IY. Die geistlichen Funktionen und der Lehrer. Das Gesetz vom 14. 7. 1863 verlangte, daß die Gemeinde auch einen ,,Geistlichen" besitzen müsse, dessen Funktionen nicht der Lehrer ausüben könnte. Die Verhandlungen mit dem Oberrabbiner Ettlinger (Altona) beginnen 1866. Sie sind in ihrem Ursprung recht interessant, wiewohl sie rein finanzieller Natur sind. Im Jahre 1863 war die jüdische Gerichtsbarkeit in Altona aufgehoben worden. Der Altonaer Oberrabbiner hatte dadurch den Verlust der Gerichtssporteln, da er der Vorsitzende des jüdischen Gerichts war. Er suchte den Ausfall von mindestens 750 M. jährlich sich zu ersetzen und verlangte, daß 2/3 hiervon von der Altonaer Gemeinde getragen, während der Rest auf die anderen Gemeinden umgelegt werden sollte. Von Kiel wurden nur 30 M. verlangt, Die Gemeinde lehnt diese Forderung ab. Sie begründet diese Ablehnung damit, daß sie nie unter der Gerichtsbarkeit des Oberrabbiners gestanden habe; denn die Juden in den ehemals Plönsehen Großfürstlichen Anteilen haben unter dem Ortsgericht gestanden. Die Regierung von Holstein billigt dies und setzt sich für die Forderung des Oberrabbiners nicht mehr ein. Für die Ausübung der Funktionen soll der Oberrabbiner 50 M. jährlich, Beförderungskosten und angemessene Diäten erhalten. So bleibt es. Als Rabbiner Dr. Lazarus Löb 1873 Oberrabbiner in Altona wird, setzen die Verhandlungen von neuem ein. Aber erst 1876 wird Dr. Löb Geistlicher für Kiel, er erhält 60 M. jährlich, sowie Reisekosten und angemessene Diäten.