Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 76 (1932)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Anfänge der israelitischen Gemeinde zu Kiel
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 231 (sequence 3)
- Language
- German
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Die Anfänge der israelitischen Gemeinde zu Kiel (1863—1872) 231 der außerdem landesherrlich—: und nicht durch die Gemeinde -— zu ernennen ist. Nach wenigen Wochen wird durch den Advocaten Divjur. Seestern Pauly ,,ein modificierter Entwurf eines Regulativs für die hiesige israelitische Gemeinde“ eingereicht. Aber auch dieses Regulativ bleibt nicht ohne Kritik. Für den Geistlichen glaubt die Kieler Gemeinde nur 500 R. Cour, zahlen zu können. Die Regierung hält dieses Einkommen für nicht genügend und rät daher, daß Kiel von einem eigenen Geistlichen absehen, viel•־ mehr einen Geistlichen für mehrere kleine Gemeinden anzustellen, wie es das Gesetz vorsieht. Außerdem kann der Lehrerי nicht angemessenerweise der Kassierer der Beiträge sein, die zweckmäßig ,,bei der Dürftigkeit der Gemeindemitglieder“ wöchentlich eingesammelt werden sollen. Mehr als ein Jahr verstreicht, ohne daß die Angelegenheit vorwärts kommt. Die Gemeinde äußert sich — nach mehreren Mahnungen — dahin, daß sie das vom Oberrabbiner Etthnger (Altona) geforderte Gehalt von 100 1. M. nicht aufbringen könne. Daher solle auf Vorschlag des Magistrats für Kiel und Rendsburg ein Geistlicher ernannt werden. Für den Lehrer werden 12 Stunden Religionsunterricht vorgesehen, eine eigene jüdische Schule sei nicht geplant, die früher gerügten Mängel sind auch jetzt nicht vollkommen beseitigt. Da die Regierung den Wunsch hat, die Sache ins Reine zu bringen, übersendet sie schließlich am 26. 8. 1867 dem Magistrat nach Kiel einen selbst verfaßten Entwurf für die Gemeinde. — nach dem Muster der Elmshorner Israelitengemeinde —und ersucht ihn, den Vorstand der Gemeinde aufzufordern, in einer General- Versammlung, für die der Magistrat eine Frist von 14 Tagen vorschreibt, hierzu Stellung zu nehmen. In einem Nachtrag wird wiederum daran erinnert, daß die Gemeinde einen Geistlichen haben müsse. Es wird erneut Oberrabbincr Ettlinger vorgeschlagen, der schon für Ahrensburg und Elmshorn die geistlichen Funktionen versehe und dafür ein jährliches Entgelt und außerdem ein solches bei jeder Trauung und Religionsprüfung erhalte, außerdem wird auf den Rendsburger Geistlichen Dr. phil. Speyer aus Burghausen (Hessen) hingewiesen. Am 17. September 1867 kann der Magistrat der Regierung melden, daß die Gemeinde den Entwurf im ganzen billigt und nur einige Änderungen für die hiesigen־ Verhältnisse vorschlägt. Zum Geistlichen־wünscht sie.Oberräbbiher;Etthnger