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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1931-01-01 · Heft 6 · p. Seite 416

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
75 (1931)
Issue
Heft 6
Article
Die Reichsstadt Köln und die Juden in den Jahren 1685 - 1715
Date
1931-01-01
Page
Seite 416 (sequence 5)
Language
German
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416 darf1 2, einige eiserne Stücke für die kaiserliche Armatur in Ungarn ein und erhält die Erlaubnis, diese auf der Kölner Werft zu probierend Um dieselbe Zeit begegnet uns der schon genannte Salomon Abraham aus Mainz als kaiserlicher Proviantkommissar in Köln. Er beschafft zwischen 1691 und 1699 Pulver, Bomben, Kugeln und anderes Kriegsmaterial für das kaiserliche Heer3. Auf Ersuchen des kaiserlichen Generalfeldmarschalls, des schon genannten Freiherm von der Beeck, erhalten Michael Cain aus Deutz4 im Jahre 1689, ein ungenannter Jude Januar 16915 und der Jude Elias6 im Februar desselben Jahres freies Geleit zu ihm nach Köln. Während des spanischen Erbfolgekrieges werden als kaiserliche Hofjuden oder Lieferanten in Köln genannt: im Jahre 1718 Michael Isaak Bock7, in den Jahren 1714 und 1715 Keppel Levi Sinzheimer, Salomon Isaak Wertheimer, Jakob Harz (Hirz)8. Der Eintritt in Köln wird ihnen zunächst auf drei Tage gewährt; am Abend müssen sie sich nach Deutz übersetzen lassen. Sie verlangen aber durch den kaiserlichen Kommissar die Erlaubnis, in Köln zu wohnen, wie es seinerzeit den holländischen Proviantjudengestattet worden war. Der städtische Rat verhandelte hin und her, trat auch durch einen Beauftragten mit dem General Prinzen von Holstein Beeck in Verbindung. Schließlich bewilligte er am 25. Juni 1714 den drei genannten Juden das freie Geleit. Aber bald darauf wandte er sich dagegen, daß die Zahl der jüdischen Personen, die nach Köln hineinkommen dürften, überschritten und Handel von ihnen betrieben würde. Als nun die vom kaiserlichen Hof in Wien unterstützte Forderung9 der Proviantjuden erhoben wurde, Tag und Nacht in Köln zu bleiben und für die kaiserlichen Soldaten in Köln eine Bäckerei zu errichten, gab es wohl ein langes Hin. und Her zwischen dem Backamt und dem städtischen Rat; anscheinend aber ist ihnen auch dieses Gesuch nicht genehmigt, sondern nur der Einlaß ohne Begleitung des Boten gestattet worden. Immer wieder hat die Stadt trotz kaiserlicher Schreiben10 eingewandt, daß das freie Geleit mißbraucht würde und fremde Juden, die nichts mit dem Proviantgeschäft zu tun hätten, z. B. aus Düsseldorf sich in Köln ein- 1 n. 141 f. 18b. 2 n. 143 f. 163a. 3 n. 138 f. 125b; n. 145 f. 210b; n. 146 f. 91a, 92b, 95b, 98a. 4 n. 136 f. 386a; er erhält ferner Einlaß ohne nähere Angabe 10. 8. 1689 (136, 298a), 23. 11. 1689 zusammen mit Gosman Elias Gompertz (136, 433a), 4. 1. 1690 mit seinen Gesellen (137, 7a), 13. 7. 1690 (137, 303b). 5 n. 138 f. 11b. 6 n. 138 f. 58b. 7 n. 160 f. 112a. 8 n. 161 f. 188b, 190, 200a, 222, 228, 229b, 230b, 244a, 281b; n. 162, 30b, 36b; ob der obengen. K. L. Sinzheimer mit Löw Sinzheim, einem der Bedeutendsten unter den Wiener jüdischen Finanzmännern des 18. Jahrh. (s. Grunwald a. a. O. S. 205—211, B. Wachstein, Die Inschriften des alten Judenfriedhofes in Wien II [1917] S. 280—85) oder mit dessen Neffen Salman Abraham Jakob b. Eisik ha־Levi Sinzheim (s. Wachstein ib. S. 397—400) identisch ist, lasse ich dahingestellt. Ebenso vermag ich nicht festzustellen, mit welchem der Wachstein a. a. O. Register S. 627—630 genannten Wertheimer der obengenannte identisch ist. Jacob Harz (Hertz, Herz) ist vermutlich aus Mannheim (s. S. 417, Z. 28). 9 n. 161 f. 230b v. 29. 6. 1914. 10 n. 162 f. 30b v. 25. 1. 1715.

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