Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 75 (1931)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die wissenschaftliche Talmudpflege der neueren Zeit [Rezension]
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 266 (sequence 26)
- Language
- German
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266 meinen מפתח התלמוד Bd. III a, S. 276 ff. und MGWJ 1924 (Eine neue Darstellung des talmudischen Rechtes) S. 2001 Einen begrüßenswerten Beitrag zur talmudischen Rechts־ Wissenschaft liefert die Monographie über Die bst a h 1 von Dr. Moses Jung1. Schon der Titel zeigt, daß es sich nicht bloß um eine Darstellung sondern um eine vergleichs-geschichtliche Beleuchtung eines der interessantesten Kapitel des talmudischen Rechts handelt. Der Verfasser geht vom römischen und englischen Recht aus und gibt dadurch der ganzen Frage ein neues Gepräge. Verfasser zeigt volle Vertrautheit mit den talmudisch-rabbinischen Quellen, und wenn er auch von außertalmudischen Rechtssystemen ausgeht, so blieb für den innern Aufbau seiner Arbeit doch der genuine Stoff bestimmend. Man vgl. z. B. die Abschnitte V. (Ownership S. 55—70) VI. (Conflict of Laws (Dina de-Maikuta Dina) S. 71—73); VII. (The Law of Amelioration (Shebah) S. 74—78) und nicht zu־ letzt XI. ״Stealing of the Mind“ S. 86. Dies letztere Kapitel handelt von einem Begriff, für den der Verfasser in der Umweltliteratur kein entsprechendes Aequivalent gefunden hat, wenigstens nicht in der juristischen Literatur. Das talmudische Recht ist auch hier wie sonst von ethischen Grundsätzen getragen. Der Verfasser zeigt einen feinen Sinn für ethische Elemente in der Halacha. Man vgl. S. 27; 85 Anm. 231; 62; 1181 — Wie im Strafrecht im all־ gemeinen tritt der Talmud auch hier für das Prinzip möglichster Rücksicht auf das Besserungsmoment der Bestrafung. Auch hier ist Besserung des Diebes die Hauptsache, nicht aber eine Strenge, die ihm den Weg zum Normalleben innerhalb der Gesellschaft für immer versperrt. Man vgl. S. 13; 15; 78 u. s. In der Einleitung gibt der Verfasser einiges über die allgemeinen Grundzüge des tal־ mudischen Rechts, insbesondere so weit dieselben Vergleichs־ theoretische Bedeutung haben. Im ersten Teil geht er ebenfalls von allgemeinen straftheoretischen Grundsätzen aus und behandelt auch Fragen, die für das speziale Thema wenig Bedeutung haben. Man vgl. z. B. den Abschn. über Verwarnung, S. 21 ff. Dem Werke ist ein gut brauchbarer Namen- und Sachindex beigegeben. Wir wollen in diesem Zusammenhänge noch von zwei Schriften sprechen, die ihrem wesentlichen Inhalt nach ebenfalls in die Kategorie des talmudischen Rechts gehören, in denen aber die sozialethische Seite stärker in den Vordergrund tritt als das rein Rechtliche. Die erste Schrift ist: Justice and Judaism in the Light of Today von Maxwell Silver (Rabbi A. B., M. A.), Bloch Publishing Company 1928. Es ist eine preisgekrönte Schrift apologetischen Inhalts. Der Grundgedanke, von dem der Autor ausgeht, ist folgender: Judentum und Christentum setzten in den Mittelpunkt ihrer religiösen Welt zwei verschiedene ethische Urkräfte, ersteres Gerechtigkeit, letzteres Liebe. Welche dieser Kräfte ist ihrer innern Natur nach geeigneter 1 The Jewish Law of Theft. With comparativ references to Roman and English Law, By Moses Jung, LL. B., Ph. D. A Thesis submitted in partial fulfilment of the requirements for the degree of Döctor of Philosophie in the Dropsie College for Hebrew and Cognate Learning, Philadelphia 1929.