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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1931-01-01 · Heft 4 · p. Seite 263

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
75 (1931)
Issue
Heft 4
Article
Die wissenschaftliche Talmudpflege der neueren Zeit [Rezension]
Date
1931-01-01
Page
Seite 263 (sequence 23)
Language
German
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263 Für das Aufleben der Rechtsstudien in Palästina ist noch kennzeichnend das vor knapp zwei Jahren begonnene Unternehmen, das Corpus juris civilis ins Hebräische zu übertragen. Die vier Bücher ספרי sind bereits erschienen. Corpus iuris civilis ‘״der ,,Institutiones החוקים ליוסטיני אנוס קיסר, institutiones ה א י נ סם י ט ו צ י ו ת מפתחית וטבלאות מתירגם מרומא״ת בצרוף מבוא, הצרות סאת ד״ר ש* איזנשטדט, מרצה המשפט הצברי בבית הספר למשפט של ממשלת ארץ ישראל! צורך *המשפט". הוצאת *המשפט" ירושלים תרפ״ט. Die Uebersetzung stammt von Dr. S. Eisenstadt, der sich ebenfalls als Fachmann an die nicht leichte Aufgabe gemacht hat. Der Verfasser, der vom Talmud aus an die Uebersetzung des Corpus juris herantritt, arbeitet mit vertrauten Begriffen und Sprachbildern. Die Uebersetzung liest sich gut und wird zweifellos manchen Kreisen, die dem lateinischen Original fernstehen, eine sehr willkommene Gabe sein. Die beigegebenen Tabellen und Register erhöhen den Gebrauch des Buches. Aber auch in Ländern, wo das talmudische Recht kein unmittelbar praktisches Interesse hat, fand es gleichviel in den letzteren Jahren vertieftem wissenschaftliche Pflege. An erster Stelle möchten wir eine größere Monographie des jungen Gelehrten Dr. E. E. Hildesheimer nennen, die das jüdische Gesellschaftsrecht zum Gegenstand hat1. In einer kurzen Einleitung ergeht sich der Verfasser in einer allgemeinen entwickelungsgeschichtlichen Betrachtung über das talmudische Recht im allgemeinen. Da die legislative Kraft des jüdischen Rechts in Thora und Tradition wurzelt, so bieten die von Geschichte und Leben uns aufgenötigten Probleme der Rechtsentwickelung manche Schwierigkeiten. Der juristisch geschulte Verfasser zeigt volles Verständnis für diese Schwierigkeit und sucht ihr gerecht zu werden, so weit es der kurze Rahmen einer Einleitung gestattet. Im Thema selbst kommt noch mancher hierher gehörige Punkt zur Sprache. Die monographische Behandlung des jüdischen Gesellschaftsrechts ist hier seinem ganzen Umfang nach mit einer Sorgfalt durchgeführt, die besondere Hervorhebung verdient. Sehr bezeichnend ist es für das jüdische Recht, daß man für die zwei Zweige des Gesellschaftsrechts: für die reale Beteiligung aller Mitglieder an der gemeinschaftlich unternommenen Geschäftsarbeit und für die stille kapitalistische Beteiligung, eigene termini nötig hat, für die erstere Art ״Schutafut“ und für die letztere ״Iska.“ Die Gliederung ist bis zu einem gewissen Teil vom biblischen Zinsverbot bedingt, bezw. von der Unzulässigkeit, durch rein kapitalistische risikofreie Manipulationen Gewinne zu erzielen. H. arbeitet wohl mit moderner Fachkenntnis, verfolgt aber die einschlägigen talmudisch ־ rabbinischen Rechtsbegriffe ihrer ganzen Entwickelung hindurch ganz im Geiste der in sich geschlossenen jüdischen Fachliteratur. Die Darstellung ist klar und auch dem weniger geübten Interessenten 1 Das jüdische Gesellschaftsrecht von Dr. jur. Esriel Erich Hildesheimer, Leipzig 1930, Verlag Otto Harrassowitz. Preis RM. 6.־—־.

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