Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 75 (1931)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die wissenschaftliche Talmudpflege der neueren Zeit [Rezension]
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 262 (sequence 22)
- Language
- German
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262 Gesetzes erst möglich wird. Immerhin aber lebte das Gesetz in den Elementen fort, deren Einhaltung die jeweiligen Verhältnisse ermöglichten. Eine legislative Aufhebung des Gesetzes hat niemals stattgefunden, und die bloß geschichtliche Aufhebung hatte stets nur den Charakter von unbequemen oder gewaltsamen Hindernissen. Ein näheres Eingehen auf die Konsequenzen dieser Wahrnehmung müssen wir uns hier versagen. Im allgemeinen ist anzuerkennen; daß man in G.s neuem Buche eine übersichtliche Darstellung der Hauptzüge des talmudischen Bodenrechts findet; insbesondere ist das erste Kapitel hervorzuheben, das von den grundsätzlichen Institutionen der Bodengesetze und der Agrikultur handeln. Wir sehen der Fortsetzung seiner Arbeit mit besonderem Interesse entgegen. Ein zweites größer angelegtes rechtsgeschichtliches Werk unternahm der bekannte Fachschriftsteller und Dozent an der jerusale- .mischen Rechtsakademie J. &. Zuri. Er beschränkt sich indes auf das öffentliche Recht. י׳ ש׳ צורי׳ תולדות המשפט הצבור; העברי, כרך ראשון שלטון הנשיאות והועד תקופת התלמוד. ספר ראשון: מבוא. כוללות♦ פאריס? תרצ״א, י״ד אדר. Der erste Band behandelt das Patriarchat und die nach Muster des Synhedrions organisierte ,,Versammlung“, die als Organ des Patriarchats vornehmlich legislatorische Aufgaben, aber auch andere das jüdische Gesamtleben betreffende Funktionen zur Aufgabe hatte. Der Verfasser zeigt eine besondere Vertrautheit mit dem talmudischen Material, was sich zunächst darin auswirkt, daß er die historischen Momente nicht geradlinig verfolgt, sondern im Verlauf der Darstellung verschiedene Einzelheiten mit hineinbezieht, die er mit derselben Liebe und Ausführlichkeit behandelt. Auf den wißbegierigen Leser wirkt diese Behandlungsweise des Themas besonders anregend, dem Historiker aber geht manches dadurch verloren. Vor allem die Uebersichtlichkeit des entwickelüngsgeschichtlichen Ganges. Auch sonst kommt er nicht ganz auf seine Rechnung. Das Patriarchat als zentrale Stelle der innerrechtlichen und religiösen Interessen der Gesamtjudenheit hat seine Machtstellung bis zur Entstehung des babylonischen Gaonats stufenweise eingebüßt. Neben der Entfaltung der babylonischen Schulen haben vielfach und vielleicht am entscheidendsten die weltlichen Mächte Palästinas und Babyloniens durch ihre außen- und innerpolitischen Maßnahmen die Rückentwickelung des Patriarchats und das Aufblühen der jüdischen Akademien in Babylonien herbeigeführt. Eine klare Zeichnung dieser Umweltskfäfte im Hinblick auf die politisch-religiöse Machtstellung des Patriarchats läßt das Werk vermissen. Vielleicht sind auch die scharfsinnigen Folgerungen des Verfassers nicht tiefgehend genug und nicht immer mit ausreichendem Quellenmaterial gestützt. Man vgl. z. B. das Kapitel über Kalenderwesen (S. 73—77). Das Werk ist aber bei alledem eine Fundgrube von Wissen, und der Leser wird mit einer Reihe mannigfachster zeitgeschichtlicher Probleme bekanntgemacht, die zum Kreis der Geschichte des Patriarchats, des jüdischen Hochschulwesens und damit auch der Entfaltung des öffentlichen Rechts gehören.