Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 75 (1931)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die wissenschaftliche Talmudpflege der neueren Zeit [Rezension]
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 245 (sequence 5)
- Language
- German
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245 recht ausführlich gesprochen. Zum Schluß heißt es: ,,et sic etiam ego pluries audivi ab eis qui apud me in confessione se accusabant praepostere coivisse“. Von den neuesten Moraltheologen ist Aug. Lehmkuhl zu nennen, der denselben Fall in seiner Theologia moralis Bd. II, S. 619 (ed. 12) im selben Sinn wie Liguori behandelt, ist aber deutlicher in der Beschreibung des Falles, was uns die volle Identifikation mit dem Fall Nedar. 20b möglich macht. Man vgl. R. Nissim z. St. und. sonstige Kommentatoren. Auch Lehmkuhl hat kein strengeres Urteil. Er meint: ״. . . habetur sola inordinatio in situ, quae ex sese sine ratione facta peccatum veniale non excedit“. Die jüdischen Kodifikatoren nehmen gerade im Hinblick auf die zitierte Talmudstelle Anlaß zu ermahnen, daß man auch im erlaubten Genuß Sitte und Anstand zu wahren habe. Man vgl. Maimonides, Issure bia 21, 9 und Schulchan aruch Eben haezer § 251. Nur noch ein Wort über die ״sehr viel schlimmeren Dinge“, die der Talmud in sexualethischer Hinsicht enthalten soll (Montefiore 42 ff.). Die bedenklichen und quasibedenklichen Stellen sind seit Eisenmenger auch auf diesem Gebiete sorgfältig gesammelt worden. In letzter Zeit hat sie ein völkischer Schriftsteller von neuem zusammengetragen. Man kennt diese Stellen genau, und wer Wissenschaftlieh an sie herantritt, wird finden, daß es sich um Sätze handelt, die zum weitgrößten Teil entweder den rechtlichen oder hygienischen Teil des Geschlechtslebens betreffen. Die wenigen Stellen, die auä den Rahmen fallen, sollten auch schlimmstenfalls in den Augen eines Wissenschaftlers umso weniger wiegen, als sie ja in der Umweit ihre außerordentlich reichen Parallelen haben. Man vergesse überdies nicht, daß der Talmud in seinen agadischen Bestandteilen auch viel profanen Stoff aufgenommen hat, was auch in Vergleichstheoretischer Hinsicht entsprechend zu berücksichtigen wäre. Statt Einzelparallelen möchte ich hier auf eine Feststellung Helbings hinweisen (Die Tortur, Berlin, 1926, S. 74 ff.). Zu Beginn des Kapitels über Tortur und Erotik heißt es hier: ,,Das Titelverzeichnis einer keineswegs vollständigen Angabe dieser Werke (über erotische Verirrungen) nimmt in der ,,Bibliotheca Germanorum erotica et curiosa“ (von Hugo Hayn und Alfr. N. Gotenberg) 44 Großoktavseiten ein. 1 Auch die gebrauchten Bilder sind nicht spezifisch jüdisch. Der Vergleich von sexuellem Genuß mit Speise, insbesondere mit Fleisch, und der Arten des Genusses mit den verschieden zubereiteten Fleischarten ist bis in die neueste Zeit nachweisbar. A. Busenbacher will in seinem Buch ״Der sterbende Luther“ (Frankfurt a. M. 1903, Bd. II, S. 6) zum Ausdruck bringen, daß es Luther gegen Ende seines Lebens gereut hätte, durch seine eheliche Verbindung den Bruch mit der Kirche vertieft zu haben, und gebraucht dafür folgende Worte: ״sein früherer Heißhunger hatte auf ,ungekochtes und ungebratenes Fleisch‘ generis feminini abgezielt“. Ob die von Busenbacher mit Anführungszeichen zitierten Worte von Luther stammen oder nicht, kann uns hier gleichgültig sein; auf jeden Fall zeigt uns das ״ungekochte und ungebratene Fleisch feminini generis“, daß das im Talmud erwähnte ״gebratene und geschmorte Fleisch“ nicht zum rein talmudischen Sprachgebrauch gehört, sondern eine Sittengeschichtlich merkwürdige allgemeine Redensart wiedergibt. Das geht übrigens schon daraus hervor, daß die klage führende Frau ihre Beschwerde mit der Metapher der Tischbereitung einleitet. Die ganze Terminologie ist eine Volkstümliche im weitesten Sinne des Wortes.