Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 75 (1931)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die wissenschaftliche Talmudpflege der neueren Zeit [Rezension]
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 244 (sequence 4)
- Language
- German
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244 günstigeren und freundlich gestimmten Angaben berücksichtigt. Das ist ein Fehler für sich. Die Hauptfrage bleibt aber: Ist es da nicht ein Gebot der Gerechtigkeit, in der christlichen Volks- und Kirchenliteratur einen ähnlichen Umblick auf heidenfeindliche Aussprüche zu machen wie man es in Talmud und Midrasch getan hat? Erst wenn diese Frage ihre objektive Berücksichtigung finden wird, kann von einem ernst zu nehmenden Werturteil die Rede sein. Die Apologetik würde freilich von einer solchen wissenschaftlich durchgeführten ־Parallelisierung wenig Nutzen ziehen. Es würde sich vor allem heraussteilen, daß die heidenschützlerische Apologetik moderner Theologen weniger den Talmud als das Christentum der ausgehenden Antike trifft. ,,Die Christen vergaßen bald die Grundsätze religiöser Duldsamkeit, welche sie unter den früheren Verfolgungen so laut geltend gemacht hatten, und es erhoben sich unter ihnen fanatische Stimmen, welche gewaltsame Vertilgung des Heidentums verlangten" (Gieseler, Lehrb. d. Kirchengeschichte 4 I, 2, S. ,10). Schon die Benennung ,,Heide" ist ein sprachliches Denkmal für die Schärfe, mit der Heidenverfolgungen christlicherseits betrieben wurden (das. S. 12)1. Verwandtes gilt vom Gebiete der Sexualethik. Die Reinheit jüdischen Familienlebens wurde auch von gegnerischer Seite vielfach zugegeben, zum Teil auch rühmend hervorgehoben. Nun kommen aber im Talmud vereinzelte Stellen vor, die nicht ganz einwandfrei sind, die aber im Verhältnis zum Ganzen sehr wohl als Ausnahmen gelten dürfen. Und doch werden seit Eisenmenger gerade diese Stellen ausgebeutet, so oft von gegnerischer Seite über jüdische Sexualethik geurteilt wird. Eine der bekanntesten Stellen ist Nedar. 20b. Sie handelt davon, daß eine Ehefrau vor Rabbi bzw. Räb hin tritt und ihren Ehemann anklagt, daß er mit ihr unnormal (more pecudum) verkehrt habe. Rabbi bzw. Rab habe geantwortet: ״Meine Tochter, die Tora hat dich erlaubt gemacht (für deinen Ehemann), was kann ich für dich tun?" — Vgl. Strack-Billerbeck III, S. 68—69. Montefiore S. 42 ff. Auffällig muß es jedem Kenner erscheinen, daß Billerbeck hier bloß auf die Hei den weit Bezug nimmt, bei welcher ״diese Art Unzucht ungemein verbreitet war", und aus dem vereinzelten Doppelfall folgern möchte, daß ,,die Synagoge" über solche Fälle ״äußerst lax" geurteilt habe. Es ist mir nämlich sehr zweifelhaft, ob Billerbeck die gleichgerichteten Angaben in der christlichen Religionsliteratur mit genau derselben Strenge beurteilen würde. Wenn ja, dann müßte er ״Synagoge" und ״Kirche" in dieser Hinsicht zumindest auf gleiche Ebene stellen. In den christlichen moraltheologischen Systemen, auch in den neuesten, wird der genannte Fall als eine oft vorkommende Unregelmäßigkeit erwähnt und keineswegs weniger lax behandelt als an jener Talmudstelle. Man vgL z. B. A. M. Liguori, Theologia moralis, Buch 7, Nr. 917. Bekanntlich hat Liguori fast durchweg älteres Material bearbeitet. An der angeführten Stelle wird von allen unnatürlichen Lagen, also auch von unserem Fall, ״de latere vel praepostere more pecudum" 1 Weiteres Material s. M. Guttmänn, Das Judentum usw. von S. 221 unten bis S. 240 und S. 282 ff.