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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1930-01-01 · Heft 6 · p. Seite 474

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
74 (1930)
Issue
Heft 6
Article
[Rezension]
Date
1930-01-01
Page
Seite 474 (sequence 2)
Language
German
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474 und ד1םר dagegen bezeichnet m. E. die vollen oder defekten Formen von ״gesunden“ Verben, die bisweilen einen Stammlaut ausiallen lassen, z. B.!לקי, Imp. אל)ח. Bei derartigen Bildungen kommt öfters der Ausdruck חסד und חסמן vor (Wb 2483, 327 unten). — Bei 1 חובהb. Z. 4 hätte man gern eine terminologische Bestimmung gesehen. Bezeichnet das Wort die Nötigung, die von einem über- bzw. vorgeordneten Ausdruck auf einen anderen, von ihm abhängigen Ausdruck ausgeübt wird, ein Abhängigkeitsverhältnis schlechthin, also auch von Haupt- und Nebensatz? Oder heißt es vielleicht soviel wie ,,den Akkusativ regieren“? Bekanntlich ist dieser hebräische Terminus bzw. das arabische Vorbild eine genaue Nachbildung von Akkusativ (חייב accusare), das wiederum auf mißverstandenem griechischen ahia in der Doppelbedeutung von Ursache und Vorwurf beruht. Arabische Eigennamen, die dem Nichtfachmann weniger bekannt sind, sollten beim ersten Vorkommen im Text ganz auspunktiert sein, so gleich S. 30 der Name des arabischen Grammatikers Sibawaihi. Die Werke Abulw.s sind von erheblichem Interesse für den Bibelexegeten. Betont doch Abulw. selbst im Vorwort, daß seine grammatischen Feststellungen vornehmlich der Ermittlung des Sinnes des Bibelwortes dienen wollen. Bacher nimmt Abulw. unter die Meister der Bibelerklärung auf (Aus der Schrifterklärung usw., Vorwort). So sei der Wunsch geäußert, der Verf. möge dem exegetischen Interesse dadurch entgegenkommen, daß er ein Register der von Abulw. behandelten Bibelstellen anfüge, dessen Fehlen schon beim vorliegenden ersten Teil hemmend wirkt. Desgleichen würde am Schlüsse eine kurze Darlegung der schwierigeren Termini denen die Arbeit wesentlich erleichtern, die sich um die Deutung einer Bibelstelle bemühen, ohne sich an eine fortlaufende Lektüre des Buches binden zu wollen. Bamberg. Max Katten. סהר בית הבחירה על מסכת סבתדרין, אשר חבר רביבו מבתם ב״ר שלמת לבית מאיר זצ״ל נלעיר פרפיגנץ הבלבובה בשם מאירי. יוצא לאור בפעם ראשונה עם מראה מקדמית והערות ע"* אברהם סופד אב" ד גורי־ציאה (איטליא) * ובסופו קונטרס קושיות רבי נו ת עקיבא איגד ז״ל על מסכת זו שעוד לא נדפסו והעתקתים מכתב ידו הוצאת "חרמון"' בפראנקפורט ע״ב מין• Jeder Meiri-Band, der veröffentlicht wird, bedeutet ein Stück Ehrenrettung nicht nur für den Verfasser, Don Vidal Menachem ben Salomo Meiri aus Perpignan (1243—1317), der von seiner und der nachfolgenden Zeit vernachlässig*!, und fast vergessen wurde, sondern auch für die Wissenschaft des Judentums. Denn Meiri stand gleichsam auf den Schultern Maimunis und ist mit wissenschaftlicher Methode an den Talmud herangetreten. Doppelt begrüßenswert scheint es mir, daß das Interesse für eine Fort- Setzung der Meiri-Veröffentlichungen auch in rein talmudischen Kreisen im Wachsen begriffen ist. Der Rabbino Maggiore in Gorizia, Abraham Schreiber, der jetzt zum ersten Male den Traktat Sanliedrin veröffentlicht hat, unterzog sich dieser nicht leichten Arbeit auf Anregung seines Vaters, des Rabbiners Simon Schreiber aus Erlau, eines Enkels des berühmten Preßburger Rabbiners Moses Sofer. Der Herausgeber hat sich besondere Mühe gegeben, einen korrekten Text herzustellen. Behilflich war ihm bei dieser schweren Arbeit auch D1\ S. Schlesinger aus Köln. Fundorte, Parallelen und sonstige Bemerkungen befinden sich unter dem Texte. Es ist ihm gelungen, einen nahezu fehlerfreien Text herzustelien und auch Fehler der Handschrift, namentlich durch Beachtung der Quellen, zu •verbessern. Die Anmerkungen begründen diese Verbesserungen und tragen viel zum Verständnis Meiris bei. Zu Ende des Werkes nahm der Herausgeber Gelegenheit, unedierte Scholien (Fragen) des berühmten Talmudisten R. Akiba Eger (1761—1837) beizugeben. Die Handschrift befindet sich im Besitze des bekannten Buch- Verlegers Josef Schlesinger in Wien. Merkwürdigerweise hat Meiri im Gegensatz zur traditionellen Reihenfolge den Traktat Sanliedrin.an die Spitze der Ordnung Nezikin gesetzt mit der Begründung, daß dem Suchen nach Rechtsprechung der Traktat von den Richtern vorausgehen müsse. Die hohe Bedeutung Meiris besteht vor allem darin, daß er eine klare und lichtvolle, dem Stande der Wissenschaft seiner Zeit entsprechende Dar- Stellung* des Talmuds (36 Traktate, also ungefähr den ganzen babylonischen

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