Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 74 (1930)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die problemgeschichtlichen Zusammenhänge von S. L. Steinheims "Offenbarung nach dem Lehrbegriff der Synagoge"
- Date
- 1930-01-01
- Page
- Seite 452 (sequence 16)
- Language
- German
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452 Hier konnte nur eine neue Rechnung begonnen werden; hier mußte ein neuer Einsatz und Ansatz kommen, der Kritizismus. Dieser aber nimmt sich erst einmal die Vernunft selbst scharf vor, die diese Urteile gefällt hatte und untersucht erst einmal ganz genau, wie es um ihr Recht zu solchen radikalen Urteilen bestellt ist. So muß denn eine Kritik der Offenbarung, der eine Kritik der Vernunft vorausgegangen ist, wesentlich anders aussehen; ihr Grundzug ist größere Vorsicht beim Fällen der letzten Entscheidung. Schon aus diesem historischen Gesichtspunkt des Weiterschreitens über die Aufklärung hinaus dürfen wir erwarten, daß aus dem früheren apodiktischen Urteil ,,Es gibt keine göttliche Offenbarung, weil es keine geben kann", ein problematisches wird: ״Wir können an die Dinge jenseits der Erfahrung nicht heran, können also auch nicht sagen, ob es eine Offenbarung gibt; es ist möglich, es kann wohl eine solche vorhanden sein"* 1. Nachdem diese Frage einmal so beantwortet oder vielmehr offen gelassen ist, lautet die einzig mögliche Frage, die noch zu stellen bleibt, ,,Den Fall angenommen, daß es tatsächlich eine solche gibt — wi e ist sie möglich, unter welchen Bedingungen kommt sie zustande, können wir sie erkennen, und wenn wir sie erkennen können, auf welche Weise?" Schon an diesen Fragen, die die Kantische Methode durchaus nicht erschöpfen sollen, können wir sehen, um wievieles konsequenter sie ist, als jede andere bisher besprochene, der überall noch ein dogmatischer Rest anhaftet. Steinheim setzt beispielsweise das Vermögen, die als vorhanden angenommenen Unterscheidungsmerkmale der Offenbarung (das Schiboleth) zu erkennen, voraus; nicht einmal stillschweigend, sondern es als für die Offenbarung wesentlich nachdrücklich betonend; die gesamte Aufklärung arbeitet mit einer Vernunft, der alles zugänglich ist und die deswegen auch ohne weiteres die Offenbarung kritisieren kann. Anders freilich Fichte; ihm steht die transzendentale Methode Kants zur Verfügung; er hat es infolgedessen nicht mehr nötig, die einzelnen Bestandteile der Offenbarungskritik zu setzen oder zu liypostasieren; er kann — ja er muß jetzt — sie a priori ableiten und ganz unabhängig davon, ob eine gegebene Offenbarung göttlich ist, die für eine jede gültigen Prinzipien aufstellen. Allerdings ist hier bereits eine für unsere Aufgabe höchst bedeutsame Einschränkung zu machen, deren Folgen sich erst im späteren Zusammenhang zeigen: die Verbindung der Vernunft mit der Religion ist für Kant ja lediglich moralischer Natur, anders ausgedrückt Religion — lediglich — Erkenntnis unserer Pflichten als göttlicher Gebote. Daraus ergibt sich eine Beweisführung lediglich auf diesem und für dies praktische Gebiet, die zwar das zeigt, was methodisch zu zeigen ist, aber andererseits keine Analogien zu den theoretischen Fragen mehr gestattet, ein Punkt, auf den die orthodoxe Offenbarungslehre — insbesondere aber die Steinheimsche — so entschiedenes Geweht legt. Die Konsequenzen hieraus liegen auf der Hand: Ist für Kant bzw. Fichte die praktische Leistung der Religion — 1 ״Durch Kant weiß Fichte, daß er glauben darf.“ Ehrenberg, Disputation I, München 1923, S. 27-