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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1930-01-01 · Heft 6 · p. Seite 439

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
74 (1930)
Issue
Heft 6
Article
Die problemgeschichtlichen Zusammenhänge von S. L. Steinheims "Offenbarung nach dem Lehrbegriff der Synagoge"
Date
1930-01-01
Page
Seite 439 (sequence 3)
Language
German
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489 gesetzten Notwendigkeit des Widerspruchs den äußersten ״rechten Flügel“ dar. Die Philosophie ist als natürliche Erkenntnis mit dem Glauben unvereinbar; sie ist an die Sinne gebunden und kann darum.nicht zur wahren Gotteserkenntnis Vordringen. Diese letztere aber, die jenseits der Sinne und somit jenseits*der Vernunft ist, ist ihr auch entgegen. Denn was mehr als vernünftig, was übervernünftig ist, das ist außerhalb der Vernunft, also widervernünftig. Hier kann nur die Offenbarung helfen. Wir fragen uns, wie sich die Argumentation Steinheims dazu verhält. Er selbst rückt an verschiedenen Stellen1 weit vom Credo quia absurdum ab; wir sollen nicht auf Grund bloßer Autorität das Nichtdenkbare als Glauben aufnehmen, sondern weil uns die Vernunft selber keine Wahl läßt. ,,Wir sagen nicht wie der Kirchenlehrer: credo quia, sondern credo quamquam sit absurdum־; nicht weil, sondern obwohl es dem Vernunftaxiom entgegen ist. Denn weil wir eben dem Glauben so viel einzuräumen gezwungen sind, dürfen wir ihm auch nicht mehr als nötig ist, zugestehen.“ Hier hat Steinheim eine doppelte Akzentverschiebung vorgenommen, erstlich, indem er das quia (durch besonderen Druck, wie auch das deutsche ,,weil“) hervorhebt; noch wichtiger ist die keineswegs identische Bedeutung, die das ,,absurdum“ hier und dort hat, wenn der angezogene Vergleich nicht bloß als ein Wortspiel aufzufassen ist. Die patristische Auffassung von der Beschränkung der Vernunfterkenntnis auf die Sinnenwelt involviert nämlich zweierlei, 1., daß das Uebersinnliche, Transzendente der Vernunft nicht zugänglich, also in dieser Bedeutung absurdum ist, wobei dann erst die Gleichsetzung von übervernünftig und widervemünftig eintritt und 2., daß erst deswegen als Erkenntnisorgan für dieses Gebiet an die Stelle der unzureichenden Vernunft das credere■treten muß. Wenn also schon akzentuiert wird, darf der Ton nicht auf dem quia liegen, sondern auf dem credo in dem Sinne etwa von ,,c r e d o , quia absurdum, i. e. quia non possum i n t e 11 e g e r e“. Bei Steinheim aber hat das absurdum eine ganz andere Bedeutung. Er beschränkt zunächst die Vernunft nur auf die Sinnensphäre, dann aber bestreitet er ihr sogar jederlei Wirklichkeitserkenntnis — sowohl innerhalb wie außerhalb der Sinne2. Die demonstrativen und apriorischen Lehren der Vernunft führen uns vielmehr in die Irre, — wahr ist lediglich, was uns die 7c:0ti<: gelehrt hat. Das konzessive quamquam, das mit so viel Ueberzeugungskraft eingeführt wird, um zu zeigen, wieviel autoritätsfreier und kritischer Steinheims Beweisführung als die patristische ist, ist gänzlich fehl am Ort. Will man es dennoch — eben des Wortspiels wegen — halten, so dürfte es nach Lage der Sache etwa nur heißen: Credo (in pistim), quamquam .... secundum intellectum ad essentiam ac realitatem rerum inveniendam ineptum . . . absurdum. Das aber besagt inhaltlich im wesentlichen wiederum dasselbe wie die Quia-Formel: Das quamquam ist zwar zum Ausdruck gekommen, gleichzeitig aber auch in beiden Fällen die Unzulänglichkeit der Vernunft. Immer 1 Steinheim, Offenbarung, II, S. 18, II, S. 52 u. ö. 2 Vgl. des Verfassers S, 437 i genannte Schrift, g. 37 ff,

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