Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 74 (1930)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die problemgeschichtlichen Zusammenhänge von S. L. Steinheims "Offenbarung nach dem Lehrbegriff der Synagoge"
- Date
- 1930-01-01
- Page
- Seite 438 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2829132-2829967-2829974-2836511--50131-2836590- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
438 von Religion und Philosophie. Sie fällt nicht mit diesem Verhältnis zusammen, denn alles subjektive Beweismaterial, das ja für die Anerkennung des Glaubens und seiner Ergebnisse unentbehrlich ist, das große Gebiet des persönlichen Glaubens als eines Seelenzustandes, scheidet hier aus. Es handelt sich auch nicht darum, ־was dieser oder jener Philosoph oder Theologe unter ,,Offenbarung“ verstanden hat (etwa Lessing oder Hegel oder Schelling), sondern wie er sich mit ihr als mit einer als außermenschlich vorausgesetzten Kundgebung, die mit dem Anspruch auf Objektivität und Göttlichkeit auftritt, auseinandersetzt. Dieser Anspruch ist denn, auch das Zentrum des ganzen Problems : er wird untersucht und geprüft, ausreichend oder nicht ausreichend begründet,׳ als gerechtfertigt anerkannt oder abschlägig beschieden. Alles kommt also auf die Begründung des Anspruches an, mit ihr steht und fällt er. Diese Begründung aber verknüpft das Problem der Offenbarungskritik mit der Philosophie, sie ist jeweils an die in ihr maßgebende Tendenz gebunden. Allein die Vernunft, die diesen Anspruch zu begründen und zu begutachten hat, wird nicht immer unbesehen als Prüferin gelten gelassen; sie selber hat sich oft erst einer genauen Kontrolle zu unterziehen, bevor sie ihr Amt antreten darf, — vorausgesetzt, daß man sie überhaupt zuläßt. Steinheims Fall ist ein Beispiel dafür, wie die ‘Vernunft ■aufgefaßt und formuliert wird und welche Kautelen angewandt werden, um zu dem Ergebnis zu kommen, das für die Offenbarung gerade recht ist. Denn das Verhältnis von . Vernunft und Offenbarung ist ein korrelatives: die Auffassung von der Vernunft steht in — man könnte sagen funktionaler — Beziehung zur Auffassung von der Offenbarung und zur Bedeutung, die man ihr im Leben und im Gebiete der Erkenntnis beilegen will. Das Geistesgebiet, dem man die Rolle des Unterlegenen zuweisen will, wird so verklausuliert und eingeschränkt, daß es gerade noch so viel Reichweite hat, wie man ihm einräumen möchte. Versuchen wir von hier aus einmal, unser Problem zu überblicken, indem wir uns im wesentlichen auf die neuere Philosophie bis zu Fichte beschränken: Erst in ihr ist die Vernunft völlig emanzipiert, und erst in ihr kann man von dem oben genannten korrelativen Verhältnis reden; vorher ist es so einseifig zu XJngunsten der Vernunft gestaltet, daß dies Schema nur sehr schwer anwendbar ist; dennoch ist weiteres Zurückgreifen unerläßlich. Die Auseinandersetzung zwischen Vernunft und Offenbarung beginnt natürlich in dem Augenblick, wo das junge Christentum die Männer auf den Plan schickt, die es in die gebildete und geistig angeregte Welt einwurzeln sollen. Das Ergebnis dieser Ausein־ andersetzung ist die Patristik mit all ihren Schattierungen des Verhältnisses von Glauben und Wissen: von den Anpassungsversuchen der Philosophie an die Offenbarung, wie sie uns in der Gnosis vorliegen, bis zum kraß ausgesprochenen Gegensatz bei Tertullian. Wie immer es sich auch mit der Herkunft und Authentizität seines ,,Credibile est, quia ineptum est; certum est, quia impossibile est— credo, quia absurdum“ verhalten mag, es stellt in der kausalen Verknüpfung des Glaubens mit der Widersinnigkeit und der dadurch