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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1930-01-01 · Heft 6 · p. Seite 435

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
74 (1930)
Issue
Heft 6
Article
Die Judenpolitik Königs Karl I. von Sizilien in Anjou und in der Provence
Date
1930-01-01
Page
Seite 435 (sequence 7)
Language
German
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435 der Marseiller Juden1. Es war dem König folgendes glaubwürdig berichtet worden: Bertrand Rocca und ein anderer Inquisitor haben den Juden der Provence dadurch Schaden zugefügt, daß sie ihnen eine große Summe Geld fortnahmen, die der Staatsverwaltung zugestanden hatte; ferner haben sie einigen Juden große und ungewohnte Abzeichen angeheftet, haben einige von ihnen ins Gefängnis geworfen und den Juden auch sonst geschadet. Ueber diese Dinge ist es nunmehr — so schreibt der König an den Seneschall der Provence — nach eingehender Beratung mit dem Kardinaldiakon Matthäus von St. Maria in Porticu, wobei Karl von Robert von Lavena, Professor des bürgerlichen Rechts, und von Johannes de Maffleto und anderen Ratgebern unterstützt worden war, zu einer Abmachung gekommen. Die genannten Inquisitoren dürfen den Juden Marseilles, der Provence und Forcalquiers keinerlei Geldsummen abfordern. Wollen sie, die Inquisitoren, Juden zu einer Geldstrafe verurteilen, so haben sie den Sachverhalt der Staatsregierung mitzuteilen. Diese wird ihrerseits die Strafsumme eintreiben. Auch sollen die Inquisitoren keinerlei Jurisdilction über die Juden ausüben, abgesehen von den drei Fällen, die in dem apostolischen Brief ausdrücklich festgelegt sind, aber auch hier ist die Vollstreckung Sache der Staatsregierung. Eingekerkerte Juden, sei es in Avignon, sei es anderswo, sind freizulassen. Zeichen, die die Juden nicht zu tragen gewohnt sind, sind zu entfernen, neue Zeichen dürften ihnen nicht auf erlegt werden. Nur die Zeichen sollen sie tragen, die sie trugen, als König Karl die Provence verließ. Soweit der Inhalt der Abmachung zwischen Staat und Kirche. Nun aber, so schreibt der König weiter, haben sich besagte Inquisitoren keineswegs an diese Abmachung gehalten, im Gegenteil, sie haben einen Juden schwer gequält. ,,Darüber wundert sich unsere Erhabenheit nicht gering/' Der Seneschall soll nun seinerseits versuchen, die Inquisitoren hinfort zur Durchführung der Abmachung anzuhalten. Geschieht dies von den Inquisitoren, so sollen sie durch die Staatsverwaltung jedwede Unter- Stützung erfahren; belästigen sie aber die Juden gegen den Sinn der Abmachung, so soll der Seneschall die Juden beschützen2 und gleichzeitig an den Papst appellieren und darüber an den König berichten. Schließlich wurde der Seneschall in einer besonderen Verfügung3, die kurz darauf am 31. März R76 erlassen wurde, angewiesen zu verhindern, daß die reisenden Beamten den Juden die Betten wegnähmen. Einen halben Monat später, am 13. April 1276, wies der König den Seneschall der Provence an, den Juden 34 turonesische Pfund, die sie, gezwungen durch provencalische Beamte, geborgt hätten und die ihnen nicht zurückerstattet seien, auf ihre regelmäßigen Zahlungen anzurechnen4. Ein besonderes Privileg erging zwei Tage 1 Boüard a. a. Ö. S. 293, Nr. 946. 2 Boüard a. a. O. S. 293, Nr. 946. 3 Boüard a. a. O. S. 294, Nr. 947. 4 Boüard a. a. O. S. 296, Nr. 956. 28*

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