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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1930-01-01 · Heft 6 · p. Seite 433

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
74 (1930)
Issue
Heft 6
Article
Die Judenpolitik Königs Karl I. von Sizilien in Anjou und in der Provence
Date
1930-01-01
Page
Seite 433 (sequence 5)
Language
German
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433 unter sich haben und dafür die Berechtigung bekommen, mit der Abgabe eine Gebühr für ihre Auslagen zu erheben1. Der gleiche Empfänger erhielt unter dem gleichen Tage noch eine weitere Verfügung, die recht charakteristisch ist für das Verhältnis von Juden und Nichtjuden in den südlichen Provinzen Frankreichs, vielleicht überhaupt für den ganzen mittelalterlichen Kulturkreis. Bekanntlich wurde derjenige, der sich an einem Kreuzzuge beteiligte, seine Schulden los. Inwieweit diese Vergünstigung überhaupt den Hauptanreiz darstellte, sich an einem Kreuzzug zu beteiligen, mag dahingestellt bleiben. Nun hatte sich in den südfranzösischen. Karl I. unterstehenden Landschaften.der Mißbrauch herausgebildet, daß Leute, die an Juden ihre Schulden nicht zahlen wollten, sich unter die Kreuzfahrer mischten, ohne aber offenbar dann das Kreuzzugsgelübde zu erfüllen. Von diesen Vorgängen war der König durch die Juden in Kenntnis gesetzt worden, und er verfügte: entweder treten diese Leute, falls sie nicht wirklich eine ernsthafte körperliche Behinderung haben, mit nächster Gelegenheit ihre Kreuzfahrt an, oder sie zahlen ihre Schulden, wobei ihnen als Strafe die Verdoppelung des Betrages angedroht wird2. Dieselbe jüdische Gesandtschaft, die den Erlaß dieser Ver- Ordnungen erwirkte, scheint auch wegen des Tragens der Abzeichen verhandelt zu haben. Sie machte geltend, daß die Juden, wenn sie Abzeichen trügen, die Christen feindlicher fänden und daß sie überdies in ihren Geschäften behindert würden. Deshalb ordnete der König an, daß sie keine anderen Zeichen tragen sollten, als sie bei seinem Verlassen des Landes beim Antritt seines Amtes als sizilischer König getragen hatten3. Man versuchte natürlich, sich auf jede Weise der Erfüllung pekuniärer Verpflichtungen Juden gegenüber zu entziehen, indem man auf übermäßige Zinsforderungen hinwies. Rostagnus de Gocho behauptete, daß sein Ertrag der Felder gänzlich wegen seiner Schuld- Verpflichtungen Juden zufalle und daß ihm nichts zum Leben bleibe, obwohl er schon hohe Zinsen gezahlt habe. Der König wies den Seneschall der Provence an, den Fall zu untersuchen und’, falls die Darstellung auf Wahrheit beruhe, zu veranlassen, daß nur die Hälfte des Ertrages für die Schuldzahlung Verwendung fände, die andere Hälfte aber dem Rostagnus verbliebe4. Dabei ist naturgemäß für uns nicht mehr festzustellen, ob diese königliche Entscheidung sachlich das Richtige getroffen hat. ' ' Bekanntlich stand.König Karl in einem sehr starken AbhängigkeitsVerhältnis zur Kirche, der er ja den sizilischen Königsthron zu verdanken hatte. Infolgedessen war er auch gezwungen, dem Papst in seiner Judenpolitik willfährig zu sein. Ein Jude Astrugius 1 Boüard a. a. 0. S. 56, Nr. 215. 2 Boüard a. a. O. S. 57, Nr. 216. Diese Verfügung ist, abgesehen von ihrer Bedeutung für die jüdische Geschichte, auch wichtig für diefganze geistige Haltung des Mittelalters. Man erkennt hier recht deutlich, wie stark;;die ökonomischen Triebkräfte waren. , . ... ,י;־> 3 Boüard a. a. O. S. 57, Nr. 217.. .1•- .־־: v;:•: * 4 Boüard a. a. O. S. 114, Nr. 488.: ״ Monatsschrift, 74, Jahrgang. 28

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