Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1930-01-01 · Heft 5 · p. Seite 373

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
74 (1930)
Issue
Heft 5
Article
Narbatta und die jüdischen Siedlungen westlich von Samaria
Date
1930-01-01
Page
Seite 373 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2829132-2829967-2829973-2836381--50034-2836465
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

373 Teil ihrer Einwohner getötet und die Dörfer in Brand gesteckt worden sind1. In einer für die Juden Cäsareas kritischen Stunde flüchteten diese nach dieser Toparchie, wo sie auch ihre heiligsten Schätze, ihre heiligen Schriften vor der Mißhandlung des Pöbels in Sicherheit bringen konnten2. Die Nachbarschaft der Landschaft zu dem sarna- Titanischen Gebiet konnte sie vor diesem Schritte nicht zurückhalten, denn Narbatta selbst war jüdisch und es bot ihnen genügend Gewähr für die Sicherheit ihrer heiligen Bücher. Trotz aller Plünderungen und der völligen Eroberung des ganzen Landes im Jahre 70 blieb eine jüdische Bewohnerschaft in dieser Landschaft. So konnte ich schon bei früherer Gelegenheit in tannaitischen Berichten נרווד beziehungsweise נדבת (das ja dasselbe in anderer Schreibung ist) als unser Narbatta in der ersten Hälfte des 2. Jahrhunderts nachweisen. Rabban Gamliel, Rabbi Akiba und R. Josua (oder Ismael) reisten einst in dieser Landschaft3. Sie benutzten jene wichtige Straße, die von Judäa kommend nach Galiläa führte und die von Juden meist bereiste war, ja in den Quellen kurz ,,die Straße“ genannt wird. Die Mischna stellt fest4: Uebergibt der Mann vor seiner Abreise seiner Frau den Ehescheidungsbrief mit der Bedingung, daß seine Gültigkeit erst nach seiner Ankunft in Galil, bzw. (von Galil kommend) in Juda in Kraft trete, — und er erreicht Antipatris bzw. Kefar Otnaj, kehrt aber von dort in seinen Wohnort zurück, so ist der Scheidungsbrief ungültig (da er, obwohl Juda bzw. Galil verließ, dennoch nicht Galil bzw. Juda erreicht hat). Die Tosefta5 gibt hierzu folgende Ergänzungen: 1. Kefar Otnaj liegt in Galil, Antipatris in Juda. 2. Hält sich der Mann im ,,Zwischengebiet“6 auf, so wird erschwerend entschieden: die Frau ist gewissermaßen geschieden (ein Kohen darf sie nicht ehelichen), gewissermaßen nicht geschieden (und! sie muß eine neue Scheidungsurkunde erhalten). Man sieht, die Juden Galiläas und Judäas haben für gewöhnlich jenen Weg benutzt, der die beiden Grenzpunkte Kefar O t n a j, heute Kafr Adan unweit En Gannim (Öenin) mit Antipatris (unweit des heutigen Petach Tikwa) miteinander verband. Das ,,Zwischengebiet“ gehörte weder zu Judäa noch zu Galiläa, oder es konnte zu beiden gerechnet werden; es ist das Gebiet von Narbatta, das offiziell weder zu Judäa 1 Bj II 18, 10. 2 Ebd. 14, 5. Die Entfern ungsangabe von 60 Stadien bezieht sich, wie von Dalman ausgeführt wird, auf die an das Gebiet Cäsareas stoßende Grenze der Landschaft; die Stadt selbst liegt weiter landeinwärts. 3 Negaim VII 4; Sifra Neg. 2. Dazu Paläst.-Studien a. a. O. Später bemerkte ich, daß schon E. von Stare k, Palästina und Syrien (1894), 127 an diese Gleichung dachte. — Ueber die falsche Lesart הנרווד (entstanden aus נדבך בדוור) in Ahilot VI 1 s. Aruch Kohut V 388. Zu Neg. VII 4 bietet Aruch die richtige Lesart כדווד statt der üblichen גדלוד, was Pal.-Stud. nicht vermerkt wurde. 4 Gittin VII 7. 5 VII 9; j. Bah m. Ende VI 11c. 6 בינתיים lautet hierfür der Ausdruck. Raschi 76a scheint den Ausdruck eher auf die Zwischenzeit zu beziehen; jedoch ist durch j. Megilla Ende I die Bedeutung Zwischengebiet zu belegen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.